Regelungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen mit Haupttermin 2015/16 sowie den beiden folgenden Terminen (Herbsttermin 2016, Wintertermin 2017) an den nachstehend genannten Schulen:
- 1. allgemein bildende höhere Schulen (ausgenommen allgemein bildende höhere Schulen für Berufstätige),
- 2. berufsbildende höhere Schulen (ausgenommen berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige, Kollegs und Kollegs für Berufstätige) sowie
- 3. Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik (ausgenommen Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik für Berufstätige, Lehrgänge für Berufstätige, Kollegs und Kollegs für Berufstätige).
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
20009476
Dokumentnummer
NOR40180002
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