Regelungsbereich
§ 1.
Diese Verordnung regelt die Prüfungstermine für standardisierte Prüfungsgebiete im Rahmen von abschließenden Prüfungen mit Haupttermin 2015/16 sowie den beiden folgenden Terminen (Herbsttermin 2016, Wintertermin 2017) an den nachstehend genannten Schulen:
- 1. allgemein bildende höhere Schulen (ausgenommen allgemein bildende höhere Schulen für Berufstätige) sowie
- 2. berufsbildende höhere Schulen, ausgenommen berufsbildende höhere Schulen für Berufstätige, Lehrgänge für Berufstätige, Kollegs und Kollegs für Berufstätige.
- (Anm.: Z 3 aufgehoben durch Art. 7 Z 3, BGBl. II Nr. 90/2017)
Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 90/2017
Zuletzt aktualisiert am
02.07.2018
Gesetzesnummer
20009476
Dokumentnummer
NOR40192052
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)