§ 1 KBGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2002

Abschnitt 1

Leistungsarten

§ 1

Als Leistungen werden nach Maßgabe dieses Bundesgesetzes gewährt:

  1. 1. das Kinderbetreuungsgeld;
  2. 2. der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld.

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