§ 1 GlücksspielautomatenV

Alte FassungIn Kraft seit 17.3.2012

1. Teil

Allgemeiner Teil

Anwendungsbereich

§ 1.

Die Glücksspielautomatenverordnung regelt die bau- und spieltechnischen Merkmale von Glücksspielautomaten im Sinne des § 5 GSpG, deren elektronische Anbindung an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH, die zu übermittelnden Datensätze, den Zugriff der Behörden für aufsichts- und abgabenrechtliche Zwecke auf die einzelnen Glücksspielautomaten der Bewilligungsinhaber, die Art des technischen Gutachtens über die Einhaltung der glücksspielrechtlichen Bestimmungen sowie Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten.

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