§ 19 VerGV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2006

In- und Außer-Kraft-Treten

§ 19

(1) § 19.Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft, gleichzeitig tritt die Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung, BGBl. II Nr. 443/2003, außer Kraft.

(2) Bereits auf Grund der Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung benannte Verantwortliche gelten als nach dieser Verordnung benannt und erteilte Zertifikate als nach dieser Verordnung erteilt. Ebenso bleiben Datensicherheitsmaßnahmen, die bereits für den Aufbau des ZVR ergriffen wurden, in Geltung.

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