§ 19 VerGV

Alte FassungIn Kraft seit 21.6.2008

In- und Außer-Kraft-Treten

§ 19.

(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2006 in Kraft, gleichzeitig tritt die Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung, BGBl. II Nr. 443/2003, außer Kraft.

(2) Bereits auf Grund der Vereinsdatensicherheitsmaßnahmen-Verordnung benannte Verantwortliche gelten als nach dieser Verordnung benannt und erteilte Zertifikate als nach dieser Verordnung erteilt. Ebenso bleiben Datensicherheitsmaßnahmen, die bereits für den Aufbau des ZVR ergriffen wurden, in Geltung.

(3) Die §§ 4 und 7 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 218/2008 treten mit 1. Juli 2008 in Kraft.

Schlagworte

In-Kraft-Treten

Zuletzt aktualisiert am

24.05.2018

Gesetzesnummer

20003945

Dokumentnummer

NOR40099384

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