§ 19 AVOG 2010 – DV

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2010

Sonstige Sonderzuständigkeiten

Aufgaben – Übertragung

§ 19.

Die aus den im Folgenden angeführten Rechtsvorschriften ersichtlichen Aufgaben werden den nachstehenden Abgabenbehörden erster Instanz zugewiesen:

§ 20 Abs. 2 Z 1 und § 22 Abs. 4 Tabakmonopolgesetz 1996

Zollamt

für den im § 11 Abs. 1 jeweils angeführten örtlichen Bereich

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