Inkrafttreten
§ 18.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2022 außer Kraft. Nach Ablauf dieses Zeitraums ist die vorliegende Verordnung weiterhin auf Förderverträge anzuwenden, die auf Grundlage dieser Verordnung abgeschlossen wurden.
(Anm.: (2)) § 2 Abs. 1 Z 14 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 167/2022 tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
20.06.2022
Gesetzesnummer
20011878
Dokumentnummer
NOR40243859
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