§ 17 PAG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2005

6. Abschnitt

Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate Anmeldegebühr

§ 17.

Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 250 Euro zu zahlen.

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