6. Abschnitt
Schutzzertifikatsanmeldungen und Schutzzertifikate Anmeldegebühr und Verlängerungsgebühr
§ 17.
Für die Anmeldung eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Anmeldegebühr von 250 Euro zu zahlen. Für den Antrag auf Verlängerung der Laufzeit eines ergänzenden Schutzzertifikates ist eine Gebühr von 150 Euro zu zahlen.
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