§ 16 HSG 1998

Alte FassungIn Kraft seit 01.2.2005

Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2

Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2

§ 16

Die Aufgaben des Organs gemäß § 12 Abs. 2 sind:

  1. 1. Vertretung der Interessen der Studierenden sowie deren Förderung in ihrem Wirkungsbereich;
  2. 2. Verfügung über das zugewiesene Budget;
  3. 3. Koordination der Tätigkeiten der Studienvertretungen;
  4. 4. Abgabe von Stellungnahmen zu Gesetzes- und Verordnungsentwürfen.

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