§ 16 Bundesbahngesetz

Alte FassungIn Kraft seit 31.12.2003

4. Hauptstück

ÖBB-Technische Services-GmbH Gründung und Errichtung

§ 16

Zur Durchführung der Umstrukturierung der Österreichischen Bundesbahnen haben die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG bis spätestens 30. Juni 2004 eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit einem Stammkapital in der Höhe von 35 000 Euro, dem Firmenwortlaut “ÖBB-Technische Services-Gesellschaft mbH", im Folgenden als ÖBB-Technische Services-GmbH bezeichnet, und dem Sitz in Wien zu gründen und zu errichten, wobei die genannten Gesellschaften zu einem wirtschaftlich zweckmäßigen Verhältnis an der ÖBB-Technische Services-GmbH beteiligt sind. Für die Dauer ihrer beherrschenden Beteiligung an der ÖBB-Technische Services-GmbH haben die ÖBB-Personenverkehr AG und die Rail Cargo Austria AG eine einvernehmliche Beauftragung der ÖBB-Technische Services-GmbH vorzunehmen und für eine einvernehmliche Geschäftsführung der ÖBB-Technische Services-GmbH zu sorgen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)