Ist auf abschließende Prüfungen ab dem Haupttermin des Schuljahres 2007/08 anzuwenden, vgl. § 55 Abs. 6 Z 1.
Umfang und Inhalt der schriftlichen Klausurarbeit in Mathematik
§ 14.
Die schriftliche Klausurarbeit in Mathematik hat vier bis sechs voneinander unabhängige Aufgaben zu umfassen. Die Aufgaben sollen sich nicht in Berechnungen erschöpfen, sondern es ist auch Argumentieren, Darstellen und Interpretieren sowie das Anwenden von Mathematik in außermathematischen Bereichen zu fordern. Ist bei der Aufgabenstellung eine verschiedene Gewichtung vorgesehen, so ist diese bekannt zu geben. Die Arbeitszeit hat vier Stunden zu betragen.
Zuletzt aktualisiert am
29.01.2025
Gesetzesnummer
10009735
Dokumentnummer
NOR40087791
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)