Inkrafttreten
§ 14
(1) Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.
(2) Auf Vertragsabschlüsse bei Photovoltaik nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung bzw. auf Anträge von sonstigen Ökostromanlagen, die nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung gestellt werden, ist die Ökostromverordnung 2012, BGBl. II Nr. 471/2011, nicht mehr anzuwenden.
(3) § 13a tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft. § 13a Abs. 2a sowie Abs. 4 in der Fassung der Novelle BGBl. II Nr. 285/2014 treten mit 1. Jänner 2015 in Kraft.
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