Inkrafttreten
§ 12.
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. § 2 und § 3 sind erstmals auf jährliche Kontonachrichten zum Stichtag 31. Dezember 2013 anzuwenden. § 4 ist erstmals auf Informationen anzuwenden, die bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden.
Zuletzt aktualisiert am
28.06.2022
Gesetzesnummer
20008110
Dokumentnummer
NOR40144419
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