§ 12 PK-InfoV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2013

Inkrafttreten

§ 12.

 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft. § 2 und § 3 sind erstmals auf jährliche Kontonachrichten zum Stichtag 31. Dezember 2013 anzuwenden. § 4 ist erstmals auf Informationen anzuwenden, die bei Eintritt des Leistungsfalles ab dem 1. Jänner 2014 erteilt werden.

Zuletzt aktualisiert am

28.06.2022

Gesetzesnummer

20008110

Dokumentnummer

NOR40144419

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