§ 12 Grundausbildungen für die Verwendungsgruppen D und P 3 und über die Facharbeiter-Aufstiegsausbildung

Alte FassungIn Kraft seit 01.4.1980

Anrechnung auf die Grundausbildung

§ 12.

Der Vorsitzende der Prüfungskommission kann eine durch schriftliche Bestätigung nachgewiesene erfolgreiche Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs gemäß § 35 Abs. 1 BDG 1979 auf die Grundausbildung anrechnen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)