§ 12 Grundausbildungen für den Exekutivdienst und die Verwendungsgruppen E 2a und E 1 im Gendarmerie-, Sicherheitswach- und Kriminaldienst

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2003

Grundausbildung für den Exekutivdienst

§ 12.

Die Grundausbildung für den Exekutivdienst dauert 21 Monate. Sie umfasst eine theoretische Ausbildung und ein Praktikum, in dem die Lehrgangsteilnehmer Erfahrungen im exekutiven Einschreiten sammeln können und mit der Organisation der Sicherheitsexekutive und den Organisationsabläufen vertraut gemacht werden. Das Praktikum ist nach Möglichkeit bei jener Dienstbehörde, die den Lehrgangsteilnehmer entsandt hat, zu absolvieren.

Zuletzt aktualisiert am

15.05.2025

Gesetzesnummer

20000229

Dokumentnummer

NOR40037871

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