§ 122a LBBG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 27.11.2013

Siehe dazu LGBl. Nr. 52/2014.

LGBl. Nr. 59/2013

§ 122a

Umsetzungshinweise

Durch die §§ 8, 10 und 113 Abs. 7 bis 15 dieses Gesetzes wird die Richtlinie 2000/78/EG zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf, ABl. Nr. L 303 vom 02.12.2000 S. 16, für den Bereich der Vorrückung im Landesdienstverhältnis im Landesrecht umgesetzt.

09.12.2013

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)