Anforderungsrecht
§ 11.
Der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge hat auf Anforderung der Österreichischen Gesundheitskasse eine Sozialversicherungsprüfung oder auf Anforderung einer Gemeinde eine Kommunalsteuerprüfung durchzuführen (Anm. 1).
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Anm. 1:
Der Verfassungsgerichtshof hat mit am 13. Dezember 2019 mündlich verkündetem Erkenntnis, G 78-81/2019‑56 ua., der Bundeskanzlerin zugestellt am 30. Dezember 2019, zu Recht erkannt:
- „I. und II. …
- III. Im Bundesgesetz über die Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge (PLABG), BGBl. I Nr. 98/2018, werden als verfassungswidrig aufgehoben:
- 1. bis 8. …
- 9. die Wortfolge „auf Anforderung der Österreichischen Gesundheitskasse eine Sozialversicherungsprüfung oder“ in § 11;
- 10. bis 13. …
- IV. Die Aufhebungen zu den Punkten I. und III. treten mit Ablauf des 30. Juni 2020 in Kraft.
- V. Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Kraft.
Vgl. BGBl. I Nr. 5/2020)
Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020
Gesetzesnummer
20010524
Dokumentnummer
NOR40210413
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