UNTERABSCHNITT B
Lehrer
Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6
§ 115
(1) § 115.Die Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6 erhöht sich für Fremdsprachlehrer der Verwendungsgruppe L 3 mit der Lehrbefähigung für den Fremdsprachenunterricht an Volks- und Hauptschulen um 504 S.
(2) Übungskindergärtnerinnen der Verwendungsgruppe L 3 gebührt eine für die Bemessung des Ruhegenusses anrechenbare Dienstzulage im Ausmaß der Dienstzulage gemäß § 58 Abs. 6.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)