Unterrichtung der Europäischen Eisenbahnagentur
§ 107.
Die Behörde hat die Europäische Eisenbahnagentur über auf neue oder veränderte Schienenfahrzeuge bezügliche Bauartgenehmigungs- und Betriebsbewilligungsbescheide zu unterrichten.
Schlagworte
Bauartgenehmigungsbescheid
Zuletzt aktualisiert am
23.12.2020
Gesetzesnummer
10011302
Dokumentnummer
NOR40134595
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