WVO § 0
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kurztitel
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2012
Außerkrafttretensdatum
25.02.2013
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 und 10, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3, 38 Abs. 4, 5, 7 und 10 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 111/2010, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung und Sport sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Geltungsbereich
§ 0.01 Örtlicher Geltungsbereich
§ 0.02 Sachlicher Geltungsbereich
2. Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau
1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Schiffsurkunden und andere Dokumente
§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Wasserstraße
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23 Erlaubnis von Veranstaltungen
§ 1.24 Schutz und Überwintern der Fahrzeuge
2. Kapitel
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
3. Kapitel
Bezeichnung der Fahrzeuge
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen
§ 3.02 Lichter
§ 3.03 Tafeln, Flaggen und Wimpel
§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen
§ 3.06 Ersatzlichter
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
2. Abschnitt
Nacht- und Tagbezeichnung
2. A Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11 Bezeichnung der Koppelverbände in Fahrt
§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m
§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang
§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
2. B Bezeichnung beim Stillliegen
§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
§ 3.23 Bezeichnung stilliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
§ 3.24 Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen
§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.26 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
3. Abschnitt
Besondere Zeichen
§ 3.27 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht sowie Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
§ 3.29 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
§ 3.30 Notzeichen
§ 3.31 Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.32 Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
§ 3.33 Verbot des Stillliegens nebeneinander
§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit
§ 3.35 Zusätzliche Bezeichnung der Fischereifahrzeuge
§ 3.36 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
§ 3.37 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Minenräumen
§ 3.38 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge im Lotsendienst
4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen
§ 4.01 Allgemeines
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03 Verbotene Schallzeichen
§ 4.04 Notzeichen
§ 4.05 Sprechfunk
§ 4.06 Radar
§ 4.07 Automatisches Identifikationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland AIS)
5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01 Schifffahrtszeichen
§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.03 Benutzung von Schifffahrtszeichen und Wasserstraßenbezeichnungen
6. Kapitel
Fahrregeln
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 6.01 Begriffsbestimmungen
§ 6.01a Schnelle Schiffe
§ 6.02 Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt
Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
§ 6.03a Kreuzen
§ 6.04 Begegnen: Grundregeln
§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06 Begegnen: schnelle Schiffe
§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10 Überholen
§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
3. Abschnitt
Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13 Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16 Häfen und Nebenwasserstraßen: Einfahrt und Ausfahrt, Ausfahrt mit Überqueren der Wasserstraße
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 Verbände
§ 6.21a Verstellen von Schubleichtern, die nicht Teil eines Schubverbandes sind
§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit
4. Abschnitt
Fähren
§ 6.23 Vorschriften für Fähren
5. Abschnitt
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25 Durchfahren fester Brücken
§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen
§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung
6. Abschnitt
Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
§ 6.31 Schallzeichen beim Stillliegen
§ 6.32 Radarfahrt
§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die sich nicht in Radarfahrt befinden
7. Abschnitt
Besondere Regeln
§ 6.34 Besonderer Vorrang
§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
§ 6.36 Verhalten der Fischereifahrzeuge und gegenüber Fischereifahrzeugen
§ 6.37 Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen
§ 7.01 Allgemeine Regeln für das Stillliegen
§ 7.02 Stillliegen
§ 7.03 Ankern
§ 7.04 Festmachen
§ 7.05 Liegestellen
§ 7.06 Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
§ 7.07 Stillliegen im Fall der Beförderung gefährlicher Güter
§ 7.08 Wache und Aufsicht
8. Kapitel
Signalisierungs- und Meldepflichten
§ 8.01 Bleib-weg-Signal
§ 8.02 Meldepflicht
9. Kapitel
(ohne Inhalt)
10. Kapitel
Gewässerschutz und Beseitigung von an Bord anfallenden Abfällen
§ 10.01 Begriffsbestimmungen
§ 10.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 10.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 10.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 10.05 Kontrollbuch über Maßnahmen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung (Ölkontrollbuch), Vorschriften für die Abgabe an Annahmestellen
§ 10.06 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. Teil
Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen Wasserstraßen
1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
§ 11.01 Begriffsbestimmungen
§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten; Hafenmeister; betraute Personen
§ 11.03 Meldungen
§ 11.04 Schiffsurkunden und andere Dokumente
§ 11.05 Schifferausweise
§ 11.06 Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen
§ 11.07 Fahrgastschifffahrt
§ 11.08 Betrieb von Fähren
§ 11.09 Veranstaltungen
§ 11.10 Sondertransporte
§ 11.11 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
§ 11.12 Schiffskraftstoffe
§ 11.13 Ausrüstung von Sportfahrzeugen
2. Kapitel
(ohne Inhalt)
3. Kapitel
(ohne Inhalt)
4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen
§ 14.01 Inland AIS
5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 15.01 Hinweiszeichen
§ 15.02 Bezeichnung von Wasserflugplätzen
6. Kapitel
Fahrregeln
§ 16.01 Segelfahrzeuge
§ 16.02 Schwimmkörper und Wasserflugzeuge
§ 16.03 Wasserschifahren und ähnliche Sportarten
§ 16.04 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
§ 16.05 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen
§ 17.01 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein
§ 17.02 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen
8. Kapitel
Meldepflichten
§ 18.01 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen
4. Teil
Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau und anderen Wasserstraßen
§ 20.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen
§ 20.02 Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden
§ 20.03 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen
§ 20.04 Beschränkung der Verbandsgrößen
§ 20.05 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal
§ 20.06 Vorschriften für die March
5. Teil
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau
§ 30.01 Vorschriften für die österreichisch - deutsche Grenzstrecke (Strom-km 2223,15 bis 2201,77)
§ 30.02 Vorschriften für die österreichisch - slowakische Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)
§ 30.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Zollverwaltung
6. Teil
Hafenordnung
1. Kapitel
Öffentliche Häfen
§ 40.01 Verhalten im Hafengebiet
§ 40.02 Auskunftspflicht
§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen
§ 40.04 Überbelegung des Hafens
§ 40.05 An- und Abmelden
§ 40.06 Betreten der Fahrzeuge
§ 40.07 Benützungsbeschränkungen
§ 40.08 Reinhaltung des Hafens
§ 40.09 Verhalten bei Gefahr
§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge
§ 40.11 Liegeplätze
§ 40.12 Festmachen
§ 40.13 Beaufsichtigung der Fahrzeuge
§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
§ 40.15 Loswerfen
§ 40.16 Gebrauch der Propulsionsorgane
§ 40.17 Landgang
§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
§ 40.19 Sicherung von Leitungen
§ 40.20 Andere Benützung der Hafengewässer
§ 40.21 Verkehr im Hafen
§ 40.22 Liegeordnung
§ 40.23 Umschlag
§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag
§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 40.26 Tankhäfen
§ 40.27 Schutz und Winterstand
§ 40.28 Schifffahrtsaufsicht im Hafen
2. Kapitel
Privathäfen
§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen
§ 41.02 Schutz und Winterstand in Privathäfen
3. Kapitel
Ausnahmebestimmungen
§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teils
7. Teil
Treppelwege
§ 50.01 Benützung der Treppelwege
§ 50.02 Verkehrsregelung auf Treppelwegen
§ 50.03 Bezeichnung der Treppelwege
§ 50.04 Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
8. Teil
Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 60.01 Organstrafverfügungen
§ 60.02 Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
§ 60.03 Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2: Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen
Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4: Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen
Anlage 5: Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen
Anlage 6: Schallzeichen
Anlage 7: Schifffahrtszeichen
Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9: Ölkontrollbuch
Anlage 10: Allgemeine technische Anforderungen an Radaranlagen
Anhänge
Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen sind
Anhang 2: Schleusenaufsichten
Anhang 3: Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei der Schleusung
Anhang 4: Abschnitte der Wasserstraße, auf denen das Einleiten von Wasser-Öl-Gemischen ausnahmslos verboten ist
Anhang 5: Sonnenauf- und -untergänge
Anhang 6: Schifffahrtsaufsichten
Anhang 7: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane
Anhang 8: Dienstausweis für die Schleusenaufsicht
Anhang 9: Dienstabzeichen für die Schleusenaufsicht
Anhang 10: Dienstausweis für Hafenmeister
Anhang 11: Dienstabzeichen für Hafenmeister
Anhang 12: Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben im Schiffstagebuch
Anhang 13: Schifferausweis
Anhang 14: Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen
Anhang 15: Antrag auf eine Fahrerlaubnis für Sondertransporte
Anhang 16: Fahrterlaubnis für Sondertransporte
Anhang 17: Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff
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