WVO – Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Alte FassungIn Kraft seit 26.2.2013

WVO § 0

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Kurztitel

Wasserstraßen-Verkehrsordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 289/2011

Inkrafttretensdatum

26.02.2013

Außerkrafttretensdatum

02.01.2017

Langtitel

Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)

StF: BGBl. II Nr. 289/2011

Änderung

BGBl. II Nr. 410/2011

BGBl. II Nr. 81/2012

BGBl. II Nr. 60/2013

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 und 10, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3, 38 Abs. 4, 5, 7 und 10 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 111/2010, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung und Sport sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil
Geltungsbereich

§ 0.01 Örtlicher Geltungsbereich

§ 0.02 Sachlicher Geltungsbereich

2. Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau

1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.02 Schiffsführer

§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord

§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen

§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße

§ 1.07 Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht

§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge

§ 1.09 Besetzung des Ruders

§ 1.10 Schiffsurkunden und andere Dokumente

§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher

§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse

§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Wasserstraße

§ 1.14 Beschädigung von Anlagen

§ 1.15 Verbot des Einbringens in die Wasserstraße

§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung

§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge

§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers

§ 1.19 Besondere Anweisungen

§ 1.20 Überwachung

§ 1.21 Sondertransporte

§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art

§ 1.23 Erlaubnis von Veranstaltungen

§ 1.24 Schutz und Überwintern der Fahrzeuge

2. Kapitel
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung

§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe

§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge

§ 2.03 Schiffseichung

§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger

§ 2.05 Kennzeichen der Anker

3. Kapitel
Bezeichnung der Fahrzeuge

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen

§ 3.02 Lichter

§ 3.03 Tafeln, Flaggen und Wimpel

§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel

§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen

§ 3.06 Ersatzlichter

§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.

2. Abschnitt
Nacht- und Tagbezeichnung

2. A Bezeichnung während der Fahrt

§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb

§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt

§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt

§ 3.11 Bezeichnung der Koppelverbände in Fahrt

§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt

§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt

§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m

§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt

§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang

§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge

§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt

2. B Bezeichnung beim Stillliegen

§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen

§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter

§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen

§ 3.23 Bezeichnung stilliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen

§ 3.24 Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen

§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge

§ 3.26 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können

3. Abschnitt
Besondere Zeichen

§ 3.27 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht sowie Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke

§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen

§ 3.29 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag

§ 3.30 Notzeichen

§ 3.31 Verbot, das Fahrzeug zu betreten

§ 3.32 Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden

§ 3.33 Verbot des Stillliegens nebeneinander

§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit

§ 3.35 Zusätzliche Bezeichnung der Fischereifahrzeuge

§ 3.36 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern

§ 3.37 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Minenräumen

§ 3.38 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge im Lotsendienst

4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen

§ 4.01 Allgemeines

§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen

§ 4.03 Verbotene Schallzeichen

§ 4.04 Notzeichen

§ 4.05 Sprechfunk

§ 4.06 Radar

§ 4.07 Automatisches Identifikationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland AIS)

5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.01 Schifffahrtszeichen

§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße

§ 5.03 Benutzung von Schifffahrtszeichen und Wasserstraßenbezeichnungen

6. Kapitel
Fahrregeln

1. Abschnitt
Allgemeines

§ 6.01 Begriffsbestimmungen

§ 6.01a Schnelle Schiffe

§ 6.02 Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften

2. Abschnitt
Begegnen, Kreuzen und Überholen

§ 6.03 Allgemeine Grundsätze

§ 6.03a Kreuzen

§ 6.04 Begegnen: Grundregeln

§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln

§ 6.06 Begegnen: schnelle Schiffe

§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser

§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen

§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen

§ 6.10 Überholen

§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen

3. Abschnitt
Weitere Regeln für die Fahrt

§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs

§ 6.13 Wenden

§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt

§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes

§ 6.16 Häfen und Nebenwasserstraßen: Einfahrt und Ausfahrt, Ausfahrt mit Überqueren der Wasserstraße

§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge

§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten

§ 6.19 Treibenlassen

§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag

§ 6.21 Verbände

§ 6.21a Verstellen von Schubleichtern, die nicht Teil eines Schubverbandes sind

§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt

§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit

4. Abschnitt
Fähren

§ 6.23 Vorschriften für Fähren

5. Abschnitt
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen

§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines

§ 6.25 Durchfahren fester Brücken

§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken

§ 6.27 Durchfahren der Wehre

§ 6.28 Durchfahren der Schleusen

§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen

§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung

6. Abschnitt
Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt

§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar

§ 6.31 Schallzeichen beim Stillliegen

§ 6.32 Radarfahrt

§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die sich nicht in Radarfahrt befinden

7. Abschnitt
Besondere Regeln

§ 6.34 Besonderer Vorrang

§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten

§ 6.36 Verhalten der Fischereifahrzeuge und gegenüber Fischereifahrzeugen

§ 6.37 Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern

7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen

§ 7.01 Allgemeine Regeln für das Stillliegen

§ 7.02 Stillliegen

§ 7.03 Ankern

§ 7.04 Festmachen

§ 7.05 Liegestellen

§ 7.06 Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen

§ 7.07 Stillliegen im Fall der Beförderung gefährlicher Güter

§ 7.08 Wache und Aufsicht

8. Kapitel
Signalisierungs- und Meldepflichten

§ 8.01 Bleib-weg-Signal

§ 8.02 Meldepflicht

9. Kapitel
(ohne Inhalt)

10. Kapitel
Gewässerschutz und Beseitigung von an Bord anfallenden Abfällen

§ 10.01 Begriffsbestimmungen

§ 10.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Anm.: Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerschutz)

§ 10.03 Verbot der Einbringung und Einleitung

§ 10.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord

§ 10.05 Kontrollbuch über Maßnahmen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung (Ölkontrollbuch), Vorschriften für die Abgabe an Annahmestellen

§ 10.06 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge

3. Teil
Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen Wasserstraßen

1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen

§ 11.01 Begriffsbestimmungen

§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten; Hafenmeister; betraute Personen

§ 11.03 Meldungen

§ 11.04 Schiffsurkunden und andere Dokumente

§ 11.05 Schifferausweise

§ 11.06 Schifffahrtsbetrieb - Allgemeine Bestimmungen

§ 11.07 Fahrgastschifffahrt

§ 11.08 Betrieb von Fähren

§ 11.09 Veranstaltungen

§ 11.10 Sondertransporte

§ 11.11 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)

§ 11.12 Schiffskraftstoffe

§ 11.13 Ausrüstung von Sportfahrzeugen

2. Kapitel
(ohne Inhalt)

3. Kapitel
(ohne Inhalt)

4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen

§ 14.01 Inland AIS

5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße

§ 15.01 Hinweiszeichen

§ 15.02 Bezeichnung von Wasserflugplätzen

6. Kapitel
Fahrregeln

§ 16.01 Segelfahrzeuge

§ 16.02 Schwimmkörper und Wasserflugzeuge

§ 16.03 Wasserschifahren und ähnliche Sportarten

§ 16.04 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens

§ 16.05 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg

7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen

§ 17.01 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein

§ 17.02 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen

8. Kapitel
Meldepflichten

§ 18.01 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen

4. Teil
Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau und anderen Wasserstraßen

§ 20.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen

§ 20.02 Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden

§ 20.03 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen

§ 20.04 Beschränkung der Verbandsgrößen

§ 20.05 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal

§ 20.06 Vorschriften für die March

5. Teil
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau

§ 30.01 Vorschriften für die österreichisch - deutsche Grenzstrecke (Strom-km 2223,15 bis 2201,77)

§ 30.02 Vorschriften für die österreichisch - slowakische Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)

§ 30.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Zollverwaltung

6. Teil
Hafenordnung

1. Kapitel
Öffentliche Häfen

§ 40.01 Verhalten im Hafengebiet

§ 40.02 Auskunftspflicht

§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen

§ 40.04 Überbelegung des Hafens

§ 40.05 An- und Abmelden

§ 40.06 Betreten der Fahrzeuge

§ 40.07 Benützungsbeschränkungen

§ 40.08 Reinhaltung des Hafens

§ 40.09 Verhalten bei Gefahr

§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge

§ 40.11 Liegeplätze

§ 40.12 Festmachen

§ 40.13 Beaufsichtigung der Fahrzeuge

§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten

§ 40.15 Loswerfen

§ 40.16 Gebrauch der Propulsionsorgane

§ 40.17 Landgang

§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen

§ 40.19 Sicherung von Leitungen

§ 40.20 Andere Benützung der Hafengewässer

§ 40.21 Verkehr im Hafen

§ 40.22 Liegeordnung

§ 40.23 Umschlag

§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag

§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern

§ 40.26 Tankhäfen

§ 40.27 Schutz und Winterstand

§ 40.28 Schifffahrtsaufsicht im Hafen

2. Kapitel
Privathäfen

§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen

§ 41.02 Schutz und Winterstand in Privathäfen

3. Kapitel
Ausnahmebestimmungen

§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teils

7. Teil
Treppelwege

§ 50.01 Benützung der Treppelwege

§ 50.02 Verkehrsregelung auf Treppelwegen

§ 50.03 Bezeichnung der Treppelwege

§ 50.04 Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes

8. Teil
Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen

§ 60.01 Organstrafverfügungen

§ 60.02 Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften

§ 60.03 Inkrafttreten

Anlagen

Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt

Anlage 2: Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen

Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge

Anlage 4: Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen

Anlage 5: Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen

Anlage 6: Schallzeichen

Anlage 7: Schifffahrtszeichen

Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße

Anlage 9: Ölkontrollbuch

Anlage 10: Allgemeine technische Anforderungen an Radaranlagen

Anhänge

Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen sind

Anhang 2: Schleusenaufsichten

Anhang 3: Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei der Schleusung

Anhang 4: Abschnitte der Wasserstraße, auf denen das Einleiten von Wasser-Öl-Gemischen ausnahmslos verboten ist

Anhang 5: Sonnenauf- und -untergänge

Anhang 6: Schifffahrtsaufsichten

Anhang 7: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane

Anhang 8: Dienstausweis für die Schleusenaufsicht

Anhang 9: Dienstabzeichen für die Schleusenaufsicht

Anhang 10: Dienstausweis für Hafenmeister

Anhang 11: Dienstabzeichen für Hafenmeister

Anhang 12: Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben im Schiffstagebuch

Anhang 13: Schifferausweis

Anhang 14: Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen

Anhang 15: Antrag auf eine Fahrerlaubnis für Sondertransporte

Anhang 16: Fahrterlaubnis für Sondertransporte

Anhang 17: Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff

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