WVO § 0
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kurztitel
Wasserstraßen-Verkehrsordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 289/2011 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 31/2019
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
03.01.2017
Außerkrafttretensdatum
31.01.2019
Abkürzung
WVO
Index
94/01 Schiffsverkehr
Langtitel
Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend eine Wasserstraßen-Verkehrsordnung (WVO)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 5 Abs. 10, 9, 10 Abs. 5, 11, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 bis 4, 14, 16 Abs. 1 und 2, 17 Abs. 1 und 3, 18 Abs. 1 bis 3, 19 Abs. 2, 20, 21 Abs. 2, 23 Abs. 1, 24 Abs. 7 und 10, 25 Abs. 3, 27 Abs. 2, 35, 36 Abs. 2, 37 Abs. 3, 38 Abs. 4, 5, 7 und 10 sowie 40 Abs. 1 und 5 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 idF BGBl. I Nr. 111/2010, wird nach Maßgabe des § 153 Abs. 2 dieses Bundesgesetzes im Einvernehmen mit den Bundesministerinnen beziehungsweise den Bundesministern für Finanzen, für Inneres, für Landesverteidigung und Sport sowie für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, verordnet:
Inhaltsverzeichnis
1. Teil
Geltungsbereich
§ 0.01 Örtlicher Geltungsbereich
§ 0.02 Sachlicher Geltungsbereich
2. Teil
Grundsätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf der Donau
1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
§ 1.01 Begriffsbestimmungen
§ 1.02 Schiffsführer
§ 1.03 Pflichten der Besatzung und sonstiger Personen an Bord
§ 1.04 Allgemeine Sorgfaltspflicht
§ 1.05 Verhalten unter besonderen Umständen
§ 1.06 Benutzung der Wasserstraße
§ 1.07 Höchstzulässige Beladung, Höchstzahl der Fahrgäste, Sicht
§ 1.08 Bau, Ausrüstung und Besatzung der Fahrzeuge
§ 1.09 Besetzung des Ruders
§ 1.10 Schiffsurkunden und andere Dokumente
§ 1.11 Mitführen der Verordnung und der Handbücher
§ 1.12 Gefährdung durch Gegenstände an Bord; Verlust von Gegenständen; Schifffahrtshindernisse
§ 1.13 Schutz der Schifffahrtszeichen und der Bezeichnung der Wasserstraße
§ 1.14 Beschädigung von Anlagen
§ 1.15 Verbot des Einbringens in die Wasserstraße
§ 1.16 Rettung und Hilfeleistung
§ 1.17 Festgefahrene oder gesunkene Fahrzeuge
§ 1.18 Freimachen des Fahrwassers
§ 1.19 Besondere Anweisungen
§ 1.20 Überwachung
§ 1.21 Sondertransporte
§ 1.22 Anordnungen vorübergehender Art
§ 1.23 Erlaubnis von Veranstaltungen
§ 1.24 Schutz und Überwintern der Fahrzeuge
2. Kapitel
Kennzeichen und Tiefgangsanzeiger der Fahrzeuge; Schiffseichung
§ 2.01 Kennzeichen der Fahrzeuge, ausgenommen Kleinfahrzeuge und Seeschiffe
§ 2.02 Kennzeichen der Kleinfahrzeuge
§ 2.03 Schiffseichung
§ 2.04 Einsenkungsmarken und Tiefgangsanzeiger
§ 2.05 Kennzeichen der Anker
§ 2.06 Kennzeichnung der Fahrzeuge, die verflüssigtes Erdgas (LNG) als Brennstoff nutzen
3. Kapitel
Bezeichnung der Fahrzeuge
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 3.01 Anwendung und Begriffsbestimmungen
§ 3.02 Lichter
§ 3.03 Tafeln, Flaggen und Wimpel
§ 3.04 Zylinder, Bälle, Kegel und Doppelkegel
§ 3.05 Verbotene Lichter und Zeichen
§ 3.06 Ersatzlichter
§ 3.07 Verbotener Gebrauch von Leuchten, Scheinwerfern, Tafeln, Flaggen usw.
2. Abschnitt
Nacht- und Tagbezeichnung
2. A Bezeichnung während der Fahrt
§ 3.08 Bezeichnung einzeln fahrender Fahrzeuge mit Maschinenantrieb
§ 3.09 Bezeichnung der Schleppverbände in Fahrt
§ 3.10 Bezeichnung der Schubverbände in Fahrt
§ 3.11 Bezeichnung der Koppelverbände in Fahrt
§ 3.12 Bezeichnung der Fahrzeuge unter Segel in Fahrt
§ 3.13 Bezeichnung der Kleinfahrzeuge in Fahrt
§ 3.14 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.15 Bezeichnung der Fahrzeuge für die Beförderung von mehr als 12 Fahrgästen und einer Länge von weniger als 20 m
§ 3.16 Bezeichnung der Fähren in Fahrt
§ 3.17 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge mit Vorrang
§ 3.18 Zusätzliche Bezeichnung manövrierunfähiger Fahrzeuge
§ 3.19 Bezeichnung der Schwimmkörper und der schwimmenden Anlagen in Fahrt
2. B Bezeichnung beim Stillliegen
§ 3.20 Bezeichnung der Fahrzeuge beim Stillliegen
§ 3.21 Zusätzliche Bezeichnung stillliegender Fahrzeuge bei Beförderung bestimmter gefährlicher Güter
§ 3.22 Bezeichnung der Fähren, die an ihrer Anlegestelle stillliegen
§ 3.23 Bezeichnung stillliegender Schwimmkörper und schwimmender Anlagen
§ 3.24 Bezeichnung der Netze und Ausleger von stillliegenden Fahrzeugen
§ 3.25 Bezeichnung schwimmender Geräte in Betrieb sowie festgefahrener oder gesunkener Fahrzeuge
§ 3.26 Bezeichnung der Anker, die die Schifffahrt gefährden können
3. Abschnitt
Besondere Zeichen
§ 3.27 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge der Schifffahrtsaufsicht sowie Feuerlöschboote und Fahrzeuge für Rettungszwecke
§ 3.28 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge in Fahrt, die Arbeiten in der Wasserstraße ausführen
§ 3.29 Zusätzliche Bezeichnung zum Schutz gegen Wellenschlag
§ 3.30 Notzeichen
§ 3.31 Verbot, das Fahrzeug zu betreten
§ 3.32 Verbot, an Bord zu rauchen und offenes Licht oder Feuer zu verwenden
§ 3.33 Verbot des Stillliegens nebeneinander
§ 3.34 Zusätzliche Bezeichnung von Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit
§ 3.35 Zusätzliche Bezeichnung der Fischereifahrzeuge
§ 3.36 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Einsatz von Tauchern
§ 3.37 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge beim Minenräumen
§ 3.38 Zusätzliche Bezeichnung der Fahrzeuge im Lotsendienst
4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen
§ 4.01 Allgemeines
§ 4.02 Gebrauch der Schallzeichen
§ 4.03 Verbotene Schallzeichen
§ 4.04 Notzeichen
§ 4.05 Sprechfunk
§ 4.06 Radar
§ 4.07 Automatisches Identifikationssystem für die Binnenschifffahrt (Inland AIS)
5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.01 Schifffahrtszeichen
§ 5.02 Bezeichnung der Wasserstraße
§ 5.03 Benutzung von Schifffahrtszeichen und Wasserstraßenbezeichnungen
6. Kapitel
Fahrregeln
1. Abschnitt
Allgemeines
§ 6.01 Begriffsbestimmungen
§ 6.01a Schnelle Schiffe
§ 6.02 Kleinfahrzeuge: allgemeine Vorschriften
2. Abschnitt
Begegnen, Kreuzen und Überholen
§ 6.03 Allgemeine Grundsätze
§ 6.03a Kreuzen
§ 6.04 Begegnen: Grundregeln
§ 6.05 Begegnen: Ausnahmen von den Grundregeln
§ 6.06 Begegnen: schnelle Schiffe
§ 6.07 Begegnen im engen Fahrwasser
§ 6.08 Durch Schifffahrtszeichen verbotenes Begegnen
§ 6.09 Überholen: Allgemeine Bestimmungen
§ 6.10 Überholen
§ 6.11 Überholverbot durch Schifffahrtszeichen
3. Abschnitt
Weitere Regeln für die Fahrt
§ 6.12 Fahrt auf Strecken mit vorgeschriebenem Kurs
§ 6.13 Wenden
§ 6.14 Verhalten bei der Abfahrt
§ 6.15 Verbot des Hineinfahrens in die Abstände zwischen den Teilen eines Schleppverbandes
§ 6.16 Häfen und Nebenwasserstraßen: Einfahrt und Ausfahrt, Ausfahrt mit Überqueren der Wasserstraße
§ 6.17 Fahrt auf gleicher Höhe und Verbot der Annäherung an Fahrzeuge
§ 6.18 Verbot des Schleifenlassens von Ankern, Trossen oder Ketten
§ 6.19 Treibenlassen
§ 6.20 Vermeidung von Wellenschlag
§ 6.21 Verbände
§ 6.21a Verstellen von Schubleichtern, die nicht Teil eines Schubverbandes sind
§ 6.22 Sperrung der Schifffahrt
§ 6.22a Vorbeifahrt an schwimmenden Geräten in Betrieb, an festgefahrenen oder gesunkenen Fahrzeugen sowie an Fahrzeugen mit eingeschränkter Manövrierfähigkeit
4. Abschnitt
Fähren
§ 6.23 Vorschriften für Fähren
5. Abschnitt
Durchfahren von Brücken, Wehren und Schleusen
§ 6.24 Durchfahren von Brücken und Wehren: Allgemeines
§ 6.25 Durchfahren fester Brücken
§ 6.26 Durchfahren beweglicher Brücken
§ 6.27 Durchfahren der Wehre
§ 6.28 Durchfahren der Schleusen
§ 6.28a Einfahren in und Ausfahren aus Schleusen
§ 6.29 Vorrang bei der Schleusung
6. Abschnitt
Beschränkte Sichtverhältnisse; Radarschifffahrt
§ 6.30 Allgemeine Regeln für die Fahrt bei beschränkten Sichtverhältnissen; Verwendung von Radar
§ 6.31 Schallzeichen beim Stillliegen
§ 6.32 Radarfahrt
§ 6.33 Bestimmungen für Fahrzeuge, die sich nicht in Radarfahrt befinden
7. Abschnitt
Besondere Regeln
§ 6.34 Besonderer Vorrang
§ 6.35 Wasserschifahren und ähnliche Aktivitäten
§ 6.36 Verhalten der Fischereifahrzeuge und gegenüber Fischereifahrzeugen
§ 6.37 Verhalten der Taucher und gegenüber Tauchern
7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen
§ 7.01 Allgemeine Regeln für das Stillliegen
§ 7.02 Stillliegen
§ 7.03 Ankern
§ 7.04 Festmachen
§ 7.05 Liegestellen
§ 7.06 Liegestellen für bestimmte Arten von Fahrzeugen
§ 7.07 Stillliegen im Fall der Beförderung gefährlicher Güter
§ 7.08 Wache und Aufsicht
8. Kapitel
Signalisierungs- und Meldepflichten
§ 8.01 Bleib-weg-Signal
§ 8.02 Meldepflicht
9. Kapitel
(ohne Inhalt)
10. Kapitel
Gewässerschutz und Beseitigung von an Bord anfallenden Abfällen
§ 10.01 Begriffsbestimmungen
§ 10.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht (Anm.: Allgemeine Sorgfaltspflicht – Gewässerschutz)
§ 10.03 Verbot der Einbringung und Einleitung
§ 10.04 Sammlung und Behandlung der Abfälle an Bord
§ 10.05 Kontrollbuch über Maßnahmen zur Vermeidung der Umweltverschmutzung (Ölkontrollbuch), Vorschriften für die Abgabe an Annahmestellen
§ 10.06 Anstrich und Außenreinigung der Fahrzeuge
3. Teil
Zusätzliche Bestimmungen für die Schifffahrt auf österreichischen Wasserstraßen
1. Kapitel
Allgemeine Bestimmungen
§ 11.01 Begriffsbestimmungen
§ 11.02 Schifffahrtsaufsichtsorgane; Schleusenaufsichten; Hafenmeister; betraute Personen
§ 11.03 Meldungen
§ 11.04 Schiffsurkunden und andere Dokumente
§ 11.05 Schifferausweise
§ 11.06 Schifffahrtsbetrieb – Allgemeine Bestimmungen
§ 11.07 Fahrgastschifffahrt
§ 11.08 Betrieb von Fähren
§ 11.09 Veranstaltungen
§ 11.10 Sondertransporte
§ 11.11 Übernahme von Treibstoff (Bunkern)
§ 11.12 Schiffskraftstoffe
§ 11.13 Ausrüstung von Sportfahrzeugen
2. Kapitel
(ohne Inhalt)
3. Kapitel
(ohne Inhalt)
4. Kapitel
Schallzeichen, Sprechfunk, Navigationsanlagen
§ 14.01 Inland AIS
5. Kapitel
Schifffahrtszeichen und Bezeichnung der Wasserstraße
§ 15.01 Hinweiszeichen
§ 15.02 Bezeichnung von Wasserflugplätzen
6. Kapitel
Fahrregeln
§ 16.01 Segelfahrzeuge
§ 16.02 Schwimmkörper und Wasserflugzeuge
§ 16.03 Wasserschifahren und ähnliche Sportarten
§ 16.04 Beschränkung des Badens, Schwimmens und Sporttauchens
§ 16.05 Benützung der Schifffahrtsanlage des Tanklagers Korneuburg
7. Kapitel
Regeln für das Stillliegen
§ 17.01 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Dürnstein
§ 17.02 Benützungsbeschränkungen für die Schifffahrtsanlagen in Weißenkirchen
8. Kapitel
Meldepflichten
§ 18.01 Regelung des Schiffsverkehrs in den Stauhaltungen
4. Teil
Örtliche und zeitliche Schifffahrtsbeschränkungen auf der Donau und anderen Wasserstraßen
§ 20.01 Beschränkung der Schifffahrt bei hohen Wasserständen
§ 20.02 Schifffahrtsbeschränkungen bei Struden
§ 20.03 Vorschriften für den Bereich des Nationalparks Donau-Auen
§ 20.04 Beschränkung der Verbandsgrößen
§ 20.05 Regelung der Schifffahrt im Wiener Donaukanal
§ 20.06 Vorschriften für die March
5. Teil
Bestimmungen für die Grenzstrecken der Donau
§ 30.01 Vorschriften für die österreichisch – deutsche Grenzstrecke (Strom-km 2223,15 bis 2201,77)
§ 30.02 Vorschriften für die österreichisch – slowakische Grenzstrecke (Strom-km 1880,26 bis 1872,70)
§ 30.03 Kontrollen durch den öffentlichen Sicherheitsdienst und die Zollverwaltung
6. Teil
Hafenordnung
1. Kapitel
Öffentliche Häfen
§ 40.01 Verhalten im Hafengebiet
§ 40.02 Auskunftspflicht
§ 40.03 Beschränkungen für das Einlaufen in Häfen
§ 40.04 Überbelegung des Hafens
§ 40.05 An- und Abmelden
§ 40.06 Betreten der Fahrzeuge
§ 40.07 Benützungsbeschränkungen
§ 40.08 Reinhaltung des Hafens
§ 40.09 Verhalten bei Gefahr
§ 40.10 Schleppen, Schieben und Verholen der Fahrzeuge
§ 40.11 Liegeplätze
§ 40.12 Festmachen
§ 40.13 Beaufsichtigung der Fahrzeuge
§ 40.14 Verwendung von Ankern, Trossen, Seilen und Ketten
§ 40.15 Loswerfen
§ 40.16 Gebrauch der Propulsionsorgane
§ 40.17 Landgang
§ 40.18 Gebrauch von Feuer auf Fahrzeugen
§ 40.19 Sicherung von Leitungen
§ 40.20 Andere Benützung der Hafengewässer
§ 40.21 Verkehr im Hafen
§ 40.22 Liegeordnung
§ 40.23 Umschlag
§ 40.24 Gefährdung durch Gegenstände beim Umschlag
§ 40.25 Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern
§ 40.26 Tankhäfen
§ 40.27 Schutz und Winterstand
§ 40.28 Schifffahrtsaufsicht im Hafen
2. Kapitel
Privathäfen
§ 41.01 Anwendung des 1. Abschnittes auf Privathäfen
§ 41.02 Schutz und Winterstand in Privathäfen
3. Kapitel
Ausnahmebestimmungen
§ 42.01 Ausnahmen von den Bestimmungen des 2. Teils
7. Teil
Treppelwege
§ 50.01 Benützung der Treppelwege
§ 50.02 Verkehrsregelung auf Treppelwegen
§ 50.03 Bezeichnung der Treppelwege
§ 50.04 Kontrollen durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes
8. Teil
Strafbestimmungen und Schlussbestimmungen
§ 60.01 Organstrafverfügungen
§ 60.02 Außerkrafttreten bisheriger Rechtsvorschriften
§ 60.03 Inkrafttreten
Anlagen
Anlage 1: Unterscheidungsbuchstaben des Staates, in dem der Heimat- oder Registerort der Fahrzeuge liegt
Anlage 2: Tiefgangsanzeiger an Binnenschiffen
Anlage 3: Bezeichnung der Fahrzeuge
Anlage 4: Lichter und Farbe von Signallichtern auf Fahrzeugen
Anlage 5: Stärke und Tragweite der Signallichter auf Fahrzeugen
Anlage 6: Schallzeichen
Anlage 7: Schifffahrtszeichen
Anlage 8: Bezeichnung der Wasserstraße
Anlage 9: Ölkontrollbuch
Anlage 10: Allgemeine technische Anforderungen an Radaranlagen
Anhänge
Anhang 1: Verzeichnis der Gewässerteile, die nicht Wasserstraßen sind
Anhang 2: Schleusenaufsichten
Anhang 3: Bescheinigung über die Zuerkennung eines Vorrechtes bei der Schleusung
Anhang 4: Abschnitte der Wasserstraße, auf denen das Einleiten von Wasser-Öl-Gemischen ausnahmslos verboten ist
Anhang 5: Sonnenauf- und -untergänge
Anhang 6: Schifffahrtsaufsichten
Anhang 7: Dienstabzeichen für Schifffahrtsaufsichtsorgane
Anhang 8: Dienstausweis für die Schleusenaufsicht
Anhang 9: Dienstabzeichen für die Schleusenaufsicht
Anhang 10: Dienstausweis für Hafenmeister
Anhang 11: Dienstabzeichen für Hafenmeister
Anhang 12: Symbole für hydrologische und meteorologische Angaben im Schiffstagebuch
Anhang 13: Schifferausweis
Anhang 14: Antrag auf Bewilligung einer Veranstaltung auf Wasserstraßen
Anhang 15: Antrag auf eine Fahrerlaubnis für Sondertransporte
Anhang 16: Fahrterlaubnis für Sondertransporte
Anhang 17: Prüfliste für das Bunkern von Treibstoff
Anmerkung
1. Die Paragrafengliederung dieser Rechtsvorschrift erfolgte in Dezimalstellen. Diese Art der Gliederung ist in der Abfrage nicht vorgesehen. Deswegen muss bei der Abfrage der Dezimalpunkt unberücksichtigt bleiben (z.B. § 1.01 wird zu § 101).
2. Die Anhänge 1 bis 17 wurden als Anlagen 11 bis 27 dokumentiert.
3. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 6/2017
Schlagworte
e-rk3, Inh
Sonnenuntergang, Nachtbezeichnung, Signalisierungspflicht, Heimatort, Sonnenaufgang
Zuletzt aktualisiert am
06.02.2019
Gesetzesnummer
20007447
Dokumentnummer
NOR40190090
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