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Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kurztitel
Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 235/1976
Typ
Vertrag - Polen
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
06.06.1976
Unterzeichnungsdatum
23.05.1975
Index
89/03 Gesundheit
Langtitel
VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens
StF: BGBl. Nr. 235/1976 (NR: GP XIV RV 38 AB 47 S. 12 . BR: AB 1459 S. 347 .)
Sprachen
Deutsch, Polnisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Auf Grund der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde wurde der in Art. 5 Abs. 2 des Vertrages vorgesehene Notenaustausch am 7. April 1976 durchgeführt; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 6. Juni 1976 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Volksrepublik Polen, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,
im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,
und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,
sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
05.01.2018
Gesetzesnummer
10010381
Dokumentnummer
NOR11010600
alte Dokumentnummer
N8197616267R
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