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Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Aktuelle FassungIn Kraft seit 06.6.1976

§ 0

Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Kurztitel

Vertrag zwischen Österreich und Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 235/1976

Typ

Vertrag - Polen

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

06.06.1976

Unterzeichnungsdatum

23.05.1975

Index

89/03 Gesundheit

Langtitel

VERTRAG zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen über die Zusammenarbeit auf dem Gebiete des Gesundheitswesens

StF: BGBl. Nr. 235/1976 (NR: GP XIV RV 38 AB 47 S. 12 . BR: AB 1459 S. 347 .)

Sprachen

Deutsch, Polnisch

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.

Ratifikationstext

Auf Grund der vom Bundespräsidenten unterzeichneten und vom Bundeskanzler gegengezeichneten Ratifikationsurkunde wurde der in Art. 5 Abs. 2 des Vertrages vorgesehene Notenaustausch am 7. April 1976 durchgeführt; der Vertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 6. Juni 1976 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Volksrepublik Polen, in dem Wunsche, die Zusammenarbeit zwischen den beiden Staaten auf dem Gebiete des Gesundheitswesens zu fördern,

im Bestreben, einen Beitrag zur Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den europäischen Staaten auf der Grundlage der Satzung der Vereinten Nationen und gemäß den Zielen und Grundsätzen der Weltgesundheitsorganisation zu leisten,

und entschlossen, den Gesundheitszustand der Bevölkerung beider Staaten zu verbessern,

sind übereingekommen, folgenden Vertrag zu schließen:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2018

Gesetzesnummer

10010381

Dokumentnummer

NOR11010600

alte Dokumentnummer

N8197616267R

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