§ 0
Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den USA
Kurztitel
Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den USA
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 119/1929
Inkrafttretensdatum
28.02.1929
Langtitel
Vergleichsvertrag
StF: BGBl. Nr. 119/1929 (NR: GP III 220 AB 252 S. 73.)
Sonstige Textteile
Nachdem der am 16. August 1928 in Washington unterfertigte Schiedsgerichtsvertrag zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika und der daselbst an demselben Tage unterfertigte Vergleichsvertrag zwischen Österreich und den Vereinigten Staaten von Amerika, welche also lauten: ...
die verfassungsmäßige Genehmigung des Nationalrates erhalten haben, erklärt der Bundespräsident diese Staatsverträge für ratifiziert und verspricht im Namen der Republik Österreich deren gewissenhafte Erfüllung.
Zu Urkund dessen ist die vorliegende Ratifikation vom Bundespräsidenten unterfertigt, vom Bundeskanzler gegengezeichnet und mit dem Staatssiegel der Republik Österreich versehen worden.
Geschehen zu Wien, den 17. Jänner 1929.
Ratifikationstext
Der Austausch der Ratifikationsurkunden zu den beiden vorstehenden Verträgen hat am 28. Februar 1929 stattgefunden. Es sind somit der Schiedsgerichtsvertrag gemäß seinem Artikel III, Absatz 2 und der Vergleichsvertrag gemäß seinem Artikel IV, Absatz 2, am 28. Februar 1929 in Kraft getreten.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
Der Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika,
von dem Wunsch erfüllt, die sie vereinigenden Bande der Freundschaft zu verstärken und weiters die Sache des allgemeinen Friedens zu fördern, haben beschlossen, zu diesem Zweck einen Vertrag abzuschließen, und haben zu diesem Behufe zu ihren Bevollmächtigten bestellt:
(Anm.: Es folgen die Namen der Unterzeichnungsberechtigten)
die nach gegenseitiger Mitteilung ihrer in gehöriger Form befundenen Vollmachten die folgenden Artikel vereinbart haben:
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)