Artikel 1
Nach Mitteilungen der Regierung Schwedens haben folgende weitere Staaten ihre Ratifikationsurkunden zum Übereinkommen über Vergleichs- und Schiedsverfahren innerhalb der KSZE (nunmehr OSZE) (BGBl. Nr. 127/1996, letzte Kundmachung des Geltungsbereichs BGBl. III Nr. 175/2000) hinterlegt:
Staaten: Datum der Hinterlegung der
Ratifikationsurkunde:
Armenien 8. Oktober 2001
Bosnien und Herzegowina 14. November 2000
Malta 6. April 2001
Anlässlich der Hinterlegung der Ratifikationsurkunde hat Malta folgenden Vorbehalt erklärt bzw. Erklärung abgegeben:
Vorbehalt:
Gemäß Art. 19 Abs. 4 behält sich Malta die Vergleichs- und gerichtlichen Verfahren vor, die in den von Malta abgeschlossenen oder abzuschließenden bilateralen Verträgen vorgesehen sind, soweit diese Verfahren einseitig eingeleitet werden können. Malta behält sich auch vereinbarte oder ad hoc zu vereinbarende Vergleichs- und Gerichtsverfahren für einen besonderen Streitfall oder eine Reihe von besonderen Streitfällen vor.
Erklärung gemäß Art. 26 Abs. 2 für einen Zeitraum von zehn Jahren.
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