§ 0
Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren
Kurztitel
Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 455/1993
Inkrafttretensdatum
05.07.1993
Langtitel
Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein
StF: BGBl. Nr. 455/1993
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland sind zur Vereinfachung der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Straßendurchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zwischen Salzburg und Kufstein gemäß Artikel 6 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den EFTA-Ländern vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *) – im folgenden „Übereinkommen“ genannt – wie folgt übereingekommen:
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*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987
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