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Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.7.1993

§ 0

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren

Kurztitel

Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 455/1993

Inkrafttretensdatum

05.07.1993

Langtitel

Vereinbarung über Vereinfachungsmaßnahmen im gemeinsamen Versandverfahren zwischen Salzburg und Kufstein

StF: BGBl. Nr. 455/1993

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Bundesminister der Finanzen der Bundesrepublik Deutschland sind zur Vereinfachung der Warenbeförderung im gemeinsamen Versandverfahren im Straßendurchgangsverkehr mit Kraftfahrzeugen zwischen Salzburg und Kufstein gemäß Artikel 6 des Übereinkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und den EFTA-Ländern vom 20. Mai 1987 über ein gemeinsames Versandverfahren *) – im folgenden „Übereinkommen“ genannt – wie folgt übereingekommen:

_______________

*) Kundgemacht in BGBl. Nr. 632/1987

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