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Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

Aktuelle FassungIn Kraft seit 15.5.1973

§ 0

Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

Kurztitel

Übereinkommen zwischen Österreich und Rumänien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 237/1973

Typ

Vertrag – Rumänien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.05.1973

Unterzeichnungsdatum

27.04.1973

Index

99/02 Personen- und Gütertransport auf der Straße

Langtitel

ÜBEREINKOMMEN zwischen dem Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und dem Minister für Finanzen der Sozialistischen Republik Rumänien über die steuerliche Behandlung des grenzüberschreitenden Güterverkehrs auf der Straße

StF: BGBl. Nr. 237/1973

Sprachen

Deutsch, Rumänisch

Präambel/Promulgationsklausel

Der Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Minister für Finanzen der Sozialistischen Republik Rumänien haben, von dem Wunsche geleitet, den grenzüberschreitenden Güterverkehr auf der Straße (einschließlich des Transitverkehrs) zwischen Österreich und Rumänien zu erleichtern, auf Basis der Gegenseitigkeit folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

11.04.2019

Gesetzesnummer

10011444

Dokumentnummer

NOR11011709

alte Dokumentnummer

N9197313840T

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