Siehe dazu auch: Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, BGBl. Nr. 110/1970; Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, regeln, BGBl. Nr. 103/1968; Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, BGBl. Nr. 162/1980; Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, BGBl. Nr. 163/1980.
§ 0
Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern
Kurztitel
Übereinkommen zur Regelung der Tätigkeiten von Staaten auf dem Mond und anderen Himmelskörpern
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 286/1984
Typ
Vertrag - Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
11.07.1984
Unterzeichnungsdatum
18.12.1979
Index
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Langtitel
(Übersetzung)
ÜBEREINKOMMEN ZUR REGELUNG DER TÄTIGKEITEN VON STAATEN AUF DEM MOND UND ANDEREN HIMMELSKÖRPERN
StF: BGBl. Nr. 286/1984 (NR: GP XVI RV 239 AB 281 S. 45 . BR: AB 2831 S. 446 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 30/2010 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 115/2012 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 96/2014 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 203/2016 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 16/2018 (K – Geltungsbereich)
BGBl. III Nr. 14/2023 (K – Geltungsbereich)
Sprachen
Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch, Russisch, Spanisch
Vertragsparteien
*Armenien III 16/2018 *Australien III 30/2010 *Belgien III 30/2010 *Chile 286/1984 *Kasachstan III 30/2010 *Kuwait III 96/2014 *Libanon III 30/2010 *Marokko III 30/2010 *Mexiko III 30/2010 *Niederlande 286/1984 *Pakistan III 30/2010 *Peru III 30/2010 *Philippinen 286/1984 *Saudi-Arabien III 115/2012, III 14/2023 K *Türkei III 115/2012 *Uruguay 286/1984 *Venezuela III 203/2016
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 11. Juni 1984 beim Generalsekretär der Vereinten Nationen hinterlegt; das Übereinkommen tritt gemäß seinem Artikel 19 Absatz 3 am 11. Juli 1984 für Österreich und die nachstehend angeführten Staaten in Kraft:
Chile, Niederlande (einschließlich Niederländische Antillen), Philippinen und Uruguay.
Weiters haben Frankreich, Guatemala, Indien, Marokko, Peru und Rumänien das Übereinkommen unterzeichnet.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Vertragsstaaten –
in Anbetracht der Leistungen der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Mondes und anderer Himmelskörper,
in der Erkenntnis, daß der Mond als natürlicher Satellit der Erde bei der Erforschung des Weltraumes eine wichtige Rolle spielt,
entschlossen, die weitere Entwicklung der Zusammenarbeit zwischen den Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Mondes und anderer Himmelskörper auf der Grundlage der Gleichberechtigung zu fördern,
in dem Wunsch zu verhindern, daß der Mond Schauplatz internationaler Konflikte wird,
eingedenk des Nutzens, der sich aus der Ausbeutung der Naturschätze des Mondes und anderer Himmelskörper ziehen läßt,
im Hinblick auf den Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, regeln, das Übereinkommen über die Rettung und Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, das Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände und das Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen,
in Anbetracht der Notwendigkeit, die Bestimmungen dieser internationalen Übereinkünfte in bezug auf den Mond und andere Himmelskörper im Hinblick auf künftige Fortschritte bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes näher zu bestimmen und weiterzuentwickeln –
sind wie folgt übereingekommen:
Anmerkung
Siehe dazu auch:
Übereinkommen über die Rettung und die Rückführung von Raumfahrern sowie die Rückgabe von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, BGBl. Nr. 110/1970;
Vertrag über die Grundsätze, welche die Tätigkeiten der Staaten bei der Erforschung und Nutzung des Weltraumes, einschließlich des Mondes und anderer Himmelskörper, regeln, BGBl. Nr. 103/1968;
Übereinkommen über die völkerrechtliche Haftung für Schäden durch Weltraumgegenstände, BGBl. Nr. 162/1980;
Übereinkommen über die Registrierung von in den Weltraum gestarteten Gegenständen, BGBl. Nr. 163/1980.
Schlagworte
e-rk3
Planet, Raumfahrt, Astronaut, Rakete
Zuletzt aktualisiert am
25.01.2023
Gesetzesnummer
10000788
Dokumentnummer
NOR11000790
alte Dokumentnummer
N1198419171S
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