§ 0
Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2
Kurztitel
Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2
Kundmachungsorgan
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
02.04.2007
Index
49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit
Langtitel
Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
StF: BGBl. III Nr. 43/2025 (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58 . BR: AB 7037 S. 709 .)
Ratifikationstext
Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
Zuletzt aktualisiert am
27.03.2025
Gesetzesnummer
20012861
Dokumentnummer
NOR40269019
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