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Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2

Aktuelle FassungIn Kraft seit 02.4.2007

§ 0

Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2

Kurztitel

Übereinkommen über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit – Auslegung von Artikel 12 Abs. 2

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 43/2025

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

02.04.2007

Index

49/02 Staatsbürgerschaft, Staatenlosigkeit

Langtitel

Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

StF: BGBl. III Nr. 43/2025 (NR: GP XXII RV 133 AB 458 S. 58 . BR: AB 7037 S. 709 .)

Ratifikationstext

Laut Mitteilung des Generalsekretärs des Europarats wurde die Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 von den Vertragsparteien des Übereinkommens1 angenommen und ist mit 2. April 2007 in Kraft getreten.

_________________

1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 471/1975.

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

27.03.2025

Gesetzesnummer

20012861

Dokumentnummer

NOR40269019

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