SPG – Sicherheitspolizeigesetz

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.1993

SPG § 0

Sicherheitspolizeigesetz

Kurztitel

Sicherheitspolizeigesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 566/1991

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.1993

Außerkrafttretensdatum

30.04.1996

Abkürzung

SPG

Index

41/01 Sicherheitsrecht

Langtitel

Bundesgesetz über die Organisation der Sicherheitsverwaltung und die Ausübung der Sicherheitspolizei (Sicherheitspolizeigesetz – SPG)

StF: BGBl. Nr. 566/1991 (NR: GP XVIII RV 148 AB 240 S. 41 . BR: 4119 AB 4122 S. 545.)

Änderung

BGBl. Nr. 662/1992 (DFB)

BGBl. Nr. 505/1994 (NR: GP XVIII RV 1334 AB 1608 S. 168 . BR: AB 4818 S. 588 .)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

1. Teil

1. Hauptstück: Anwendungsbereich

§ 1

2. Hauptstück: Organisation der Sicherheitsverwaltung

  1. § 2 Besorgung der Sicherheitsverwaltung
  2. § 3 Sicherheitspolizei
  3. § 4 Sicherheitsbehörden
  4. § 5 Besorgung des Exekutivdienstes
  5. § 6 Bundesminister für Inneres
  6. § 7 Sicherheitsdirektionen
  7. § 8 Bundespolizeidirektionen
  8. § 9 Bezirksverwaltungsbehörden
  9. § 10 Landesgendarmeriekommanden, Bezirksgendarmeriekommanden
  10. § 11 Delegieren von Angelegenheiten des Sachaufwandes oder von Personalangelegenheiten
  11. § 12 Geschäftseinteilung und Geschäftsordnung der Sicherheits- und Bundespolizeidirektionen
  12. § 13 Kanzleiordnung der Sicherheitsdirektionen, der Bundespolizeidirektionen und der Bundesgendarmerie
  13. § 14 Örtlicher Wirkungsbereich der Sicherheitsbehörden in Angelegenheiten der Sicherheitspolizei
  14. § 15 Sicherheitspolizeiliche Informationspflicht

3. Hauptstück: Begriffsbestimmungen

  1. § 16 Allgemeine Gefahr; gefährlicher Angriff; Gefahrenerforschung
  2. § 17 Mit beträchtlicher Strafe bedrohte Handlung
  3. § 18 Rechte und Pflichten juristischer Personen

2. Teil: Aufgaben der Sicherheitsbehörden auf dem Gebiet der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück: Erste allgemeine Hilfeleistungspflicht

§ 19

2. Hauptstück: Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

  1. § 20 Aufgaben im Rahmen der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit
  2. § 21 Gefahrenabwehr
  3. § 22 Vorbeugender Schutz von Rechtsgütern
  4. § 23 Aufschub des Einschreitens
  5. § 24 Fahndung
  6. § 25 Kriminalpolizeiliche Beratung
  7. § 26 Streitschlichtung

3. Hauptstück: Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung

§ 27

3. Teil: Befugnisse der Sicherheitsbehörden und der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes im Rahmen der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück: Allgemeines

  1. § 28 Aufgabenerfüllung
  2. § 29 Verhältnismäßigkeit
  3. § 30 Rechte des Betroffenen bei der Ausübung von Befugnissen
  4. § 31 Richtlinien für das Einschreiten

2. Hauptstück: Befugnisse für die erste allgemeine Hilfeleistungspflicht und die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit

1. Abschnitt: Allgemeine Befugnisse

  1. § 32 Eingriffe in Rechtsgüter im Rahmen der ersten allgemeinen Hilfeleistungspflicht
  2. § 33 Beendigung gefährlicher Angriffe

2. Abschnitt: Besondere Befugnisse

  1. § 34 Auskunftsverlangen
  2. § 35 Identitätsfeststellung
  3. § 36 Platzverbot
  4. § 37 Auflösung von Besetzungen
  5. § 38 Wegweisung
  6. § 39 Betreten und Durchsuchen von Grundstücken und Räumen
  7. § 40 Durchsuchen von Menschen
  8. § 41 Durchsuchungsanordnung bei Großveranstaltungen
  9. § 42 Sicherstellen von Sachen
  10. § 43 Verfall sichergestellter Sachen
  11. § 44 Inanspruchnahme von Sachen
  12. § 45 Eingriffe in die persönliche Freiheit
  13. § 46 Vorführung
  14. § 47 Durchführung einer Anhaltung
  15. § 48 Bewachung von Menschen und Sachen
  16. § 49 Außerordentliche Anordnungsbefugnis

3. Abschnitt: Unmittelbare Zwangsgewalt

§ 50

4. Teil: Verwenden personenbezogener Daten im Rahmen der Sicherheitspolizei

1. Hauptstück: Allgemeines

§ 51

2. Hauptstück: Ermittlungsdienst

  1. § 52 Aufgabenbezogenheit
  2. § 53 Zulässigkeit der Ermittlung und Verarbeitung
  3. § 54 Besondere Bestimmungen für die Ermittlung
  4. § 55 Sicherheitsüberprüfung
  5. § 56 Zulässigkeit der Übermittlung
  6. § 57 Zentrale Informationssammlung; Zulässigkeit der Ermittlung, Verarbeitung und Übermittlung
  7. § 58 Zentrale Informationssammlung; Sperren des Zugriffes und Löschen
  8. § 59 Umweltevidenz
  9. § 60 Verwaltungsstrafevidenz
  10. § 61 Zulässigkeit der Aktualisierung
  11. § 62 Auskunftsrecht
  12. § 63 Pflicht zur Richtigstellung oder Löschung

3. Hauptstück: Erkennungsdienst

  1. § 64 Begriffsbestimmungen
  2. § 65 Erkennungsdienstliche Behandlung
  3. § 66 Erkennungsdienstliche Maßnahmen an Leichen
  4. § 67 Erkennungsdienstliche Daten ausländischer Herkunft
  5. § 68 Erkennungsdienstliche Maßnahmen auf Antrag oder mit Zustimmung des Betroffenen
  6. § 69 Vermeidung von Verwechslungen
  7. § 70 Erkennungsdienstliche Evidenzen
  8. § 71 Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten
  9. § 72 Übermittlung erkennungsdienstlicher Daten zu wissenschaftlichen Zwecken
  10. § 73 Löschen erkennungsdienstlicher Daten von Amts wegen
  11. § 74 Löschen erkennungsdienstlicher Daten auf Antrag des Betroffenen
  12. § 75 Zentrale erkennungsdienstliche Evidenz
  13. § 76 Besondere Behördenzuständigkeit
  14. § 77 Verfahren
  15. § 78 Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt
  16. § 79 Besondere Verfahrensvorschriften
  17. § 80 Ausnahmen vom Datenschutzgesetz

5. Teil: Strafbestimmungen

  1. § 81 Störung der öffentlichen Ordnung
  2. § 82 Agressives Verhalten gegenüber Organen der öffentlichen Aufsicht oder gegenüber Militärwachen
  3. § 83 Begehung einer Verwaltungsübertretung in einem die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Rauschzustand
  4. § 84 Sonstige Verwaltungsübertretungen
  5. § 85 Subsidiarität
  6. § 86 Verwaltungsstrafbehörden erster Instanz

6. Teil: Besonderer Rechtsschutz

  1. § 87 Recht auf Gesetzmäßigkeit sicherheitspolizeilicher Maßnahmen
  2. § 88 Beschwerden wegen Verletzung subjektiver Rechte
  3. § 89 Beschwerden wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten
  4. § 90 Beschwerden wegen Verletzung der Bestimmungen über den Datenschutz
  5. § 91 Amtsbeschwerde
  6. § 92 Schadenersatz

7. Teil: Sicherheitsbericht

§ 93

8. Teil: Schlußbestimmungen

  1. § 94 Inkrafttreten
  2. § 95 Verweisungen
  3. § 96 Übergangsbestimmungen
  4. § 97 Außerkrafttreten
  5. § 98 Vollziehung

Schlagworte

Sicherheitsdirektion, Befehlsgewalt, aggressives Verhalten

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2025

Gesetzesnummer

10005792

Dokumentnummer

NOR11005877

alte Dokumentnummer

N4199117366J

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