§ 0
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
Kurztitel
Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.01.2014
Langtitel
Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Protokolls erfolgten am 2. August bzw. 13. September 2013, die vorgesehene Notifikation an den Gemeinsamen Rückübernahmeausschuss erfolgte am 11. November 2013. Das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft
Präambel/Promulgationsklausel
Die österreichische Bundesregierung und die Regierung Georgiens, in der Folge “Vertragsparteien" genannt, haben gemäß Artikel 19 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (in der Folge „Rückübernahmeabkommen“ genannt) folgende Vereinbarung geschlossen:
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1 Siehe ABl. Nr. L 52 vom 25.02.2011 S. 47.
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