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Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.1.2014

§ 0

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

Kurztitel

Rückübernahmeabkommen - Protokoll (Georgien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 318/2013

Inkrafttretensdatum

01.01.2014

Langtitel

Protokoll zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung von Georgien über die Umsetzung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt

StF: BGBl. III Nr. 318/2013

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Art. 14 Abs. 1 des Protokolls erfolgten am 2. August bzw. 13. September 2013, die vorgesehene Notifikation an den Gemeinsamen Rückübernahmeausschuss erfolgte am 11. November 2013. Das Protokoll tritt gemäß seinem Art. 14 Abs. 2 mit 1. Jänner 2014 in Kraft

Präambel/Promulgationsklausel

Die österreichische Bundesregierung und die Regierung Georgiens, in der Folge “Vertragsparteien" genannt, haben gemäß Artikel 19 des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Georgien über die Rückübernahme von Personen mit unbefugtem Aufenthalt1 (in der Folge „Rückübernahmeabkommen“ genannt) folgende Vereinbarung geschlossen:

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1 Siehe ABl. Nr. L 52 vom 25.02.2011 S. 47.

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