§ 0
Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz (Italien)
Kurztitel
Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz (Italien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 42/1956
Inkrafttretensdatum
05.02.1955
Langtitel
Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung, womit die Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz geregelt werden.
StF: BGBl. Nr. 42/1956
Sonstige Textteile
Das vorliegende Abkommen ist durch Notenwechsel vom 5. Feber 1955 abgeschlossen worden.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung sind zur Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz im österreichisch-italienischen Grenzgebiet wie folgt übereingekommen:
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