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Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz (Italien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.2.1955

§ 0

Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz (Italien)

Kurztitel

Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz (Italien)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 42/1956

Inkrafttretensdatum

05.02.1955

Langtitel

Übereinkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Italienischen Regierung, womit die Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz geregelt werden.

StF: BGBl. Nr. 42/1956

Sonstige Textteile

Das vorliegende Abkommen ist durch Notenwechsel vom 5. Feber 1955 abgeschlossen worden.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Italienische Regierung sind zur Regelung der Einforstungsrechte der Insassen von Uggowitz im österreichisch-italienischen Grenzgebiet wie folgt übereingekommen:

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