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Anlage26 Regelung der durch die Grenzziehung aufgeworfenen rechtlichen Fragen (Ungarn)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 26.3.1928

Juridisches Protokoll

betreffend die Versorgung der Bewohner von Harka mit Mineralwasser aus der Gemeinde Deutschkreutz.

Anlage26

Im Sinne der Allgemeinen Instruktionen für die Grenzregelungsausschüsse vom 22. Juli 1920 und der Entscheidung der Botschafterkonferenz vom 8. Februar 1922 ist zwischen der Republik Österreich und dem Königreiche Ungarn nachstehende Vereinbarung getroffen worden:

Die Regierungen der beiden Staaten verpflichten sich, den Transport jener Mengen von Mineralwasser von Deutschkreutz nach Harka vollkommen abgabenfrei zuzulassen, die die Bewohner von Harka auf Grund der zwischen ihnen und der Gemeinde Deutschkreutz oder den Pächtern der Quelle in Geltung stehenden Verträge oder Vereinbarungen zu beanspruchen berechtigt sind.

Geschehen zu Wien in zweifacher Ausfertigung am 11. März 1927.

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