Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
§ 0
Rechtshilfe in Strafsachen (Nordmazedonien)
Kurztitel
Rechtshilfe in Strafsachen (Nordmazedonien)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 542/1983
Typ
Vertrag – Nordmazedonien
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
08.09.1991
Unterzeichnungsdatum
01.02.1982
Index
29/09 Auslieferung, Rechtshilfe in Strafsachen
Beachte
Aus dokumentalistischen Gründen wurde für die in BGBl. III Nr. 92/1997 kundgemachte Weiteranwendung eine Kopie des Vertrages erstellt.
Langtitel
VERTRAG ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER SOZIALISTISCHEN FÖDERATIVEN REPUBLIK JUGOSLAWIEN ÜBER DIE RECHTSHILFE IN STRAFSACHEN
StF: BGBl. Nr. 542/1983 (NR: GP XV RV 1110 AB 1435 S. 146. BR: AB 2664 S. 432.)
Änderung
BGBl. III Nr. 92/1997
Sprachen
Deutsch, Serbokroatisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 21. Oktober 1983 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Art. 29 Abs. 1 am 1. Jänner 1984 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Der Bundespräsident der Republik Österreich
und
das Präsidium der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien,
von dem Wunsche geleitet, die rechtlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten zu vertiefen und den rechtlichen Verkehr zwischen ihnen zu erleichtern, sind übereingekommen, einen Vertrag über die Rechtshilfe in Strafsachen und die Übernahme der Strafverfolgung abzuschließen und haben zu diesem Zweck folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
27.02.2019
Gesetzesnummer
10002651
Dokumentnummer
NOR11002674
alte Dokumentnummer
N2198346883L
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