NGPV 2015 – Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015

Alte FassungIn Kraft seit 31.3.2010

Mit Wirksamkeit vom 26.8.2017 wurden der Kurztitel und die Abkürzung geändert (vgl. BGBl. II Nr. 225/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

NGPV 2015 § 0

Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015

Kurztitel

Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 103/2010

Typ

V

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

31.03.2010

Außerkrafttretensdatum

25.08.2017

Abkürzung

NGPV 2015

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz 1959

Langtitel

Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der einerseits die Veröffentlichung des Planungsdokumentes zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bekannt gegeben wird und andererseits ein Maßnahmenprogramm sowie Prioritätensetzungen und die Ausweisung von Gewässerabschnitten als erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper im Zusammenhang mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan erlassen werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2009 – NGPV 2009)

StF: BGBl. II Nr. 103/2010

Präambel/Promulgationsklausel

1. Teil

Aufgrund des § 55c WRG 1959 wird bekannt gegeben:

Der „Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP) einschließlich der Anlagen Zl. BMLFUW-UW.4.1.2/0011/I/4/2010, wurde am 30.03.2010 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft unter http://ngp.lebensministerium.at ver öffentlicht.

2. Teil

Aufgrund der §§ 55c iVm. §§ 30b, 30e und 55f des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006, wird verordnet:

Anmerkung

Mit Wirksamkeit vom 26.8.2017 wurden der Kurztitel und die Abkürzung geändert (vgl. BGBl. II Nr. 225/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.

Zuletzt aktualisiert am

28.08.2017

Gesetzesnummer

20006742

Dokumentnummer

NOR40117162

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