1. Mit Wirksamkeit vom 26.8.2017 wurden der Kurztitel und die Abkürzung geändert (vgl. BGBl. II Nr. 225/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst. 2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 225/2017
NGPV 2015 § 0
Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015
Kurztitel
Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 103/2010 aufgehoben durch BGBl. II Nr. 182/2022
Typ
V
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
26.08.2017
Außerkrafttretensdatum
09.05.2022
Abkürzung
NGPV 2015
Index
81/01 Wasserrechtsgesetz 1959
Langtitel
Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft mit der einerseits die Veröffentlichung des Planungsdokumentes zum Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan bekannt gegeben wird und andererseits ein Maßnahmenprogramm sowie Prioritätensetzungen und die Ausweisung von Gewässerabschnitten als erheblich veränderte oder künstliche Oberflächenwasserkörper im Zusammenhang mit dem Nationalen Gewässerbewirtschaftungsplan erlassen werden (Nationale GewässerbewirtschaftungsplanVO 2015 – NGPV 2015)
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
1. Teil
Aufgrund des § 55c WRG 1959 wird bekannt gegeben:
Der „Nationale Gewässerbewirtschaftungsplan“ (NGP) einschließlich der Anlagen Zl. BMLFUW-UW.4.1.2/0021-IV/1/2017, wurde am 25.08.2017 auf der Internetseite des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft unter http://ngp.bmlfuw.gv.at ver öffentlicht.
2. Teil
Aufgrund der §§ 55c iVm. §§ 30b, 30e und 55f des Wasserrechtsgesetzes 1959, BGBl. Nr. 215, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 123/2006, wird verordnet:
Anmerkung
1. Mit Wirksamkeit vom 26.8.2017 wurden der Kurztitel und die Abkürzung geändert (vgl. BGBl. II Nr. 225/2017). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits außer Kraft getretenen Bestimmungen der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
2. Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 225/2017
Schlagworte
e-rk3
Zuletzt aktualisiert am
12.05.2022
Gesetzesnummer
20006742
Dokumentnummer
NOR40196683
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