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Name und Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle

Aktuelle FassungIn Kraft seit 08.2.2007

§ 0

Name und Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle

Kurztitel

Name und Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle

Kundmachungsorgan

BGBl. II Nr. 31/2007

Inkrafttretensdatum

08.02.2007

Langtitel

Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung in chinesischer Sprache

StF: BGBl. II Nr. 31/2007

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