§ 0
Name und Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle
Kurztitel
Name und Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der Verbringung gefährlicher Abfälle
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
08.02.2007
Langtitel
Kundmachung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend den Namen und das Emblem des Basler Übereinkommens über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung in chinesischer Sprache
StF: BGBl. II Nr. 31/2007
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)