§ 0
Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO
Kurztitel
Gemeinsamer Amtssitz UNO-City - UNO, IAEO
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 363/1981
Typ
Vertrag - UNO, IAEO
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.1981
Unterzeichnungsdatum
19.01.1981
Index
19/20 Amtssitzabkommen
Langtitel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH, DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION ÜBER DEN DEN VEREINTEN NATIONEN UND DER INTERNATIONALEN ATOMENERGIE-ORGANISATION GEMEINSAMEN AMTSSITZBEREICH IM INTERNATIONALEN ZENTRUM WIEN
StF: BGBl. Nr. 363/1981 (NR: GP XV RV 612 AB 707 S. 73 . BR: S. 411.)
Änderung
BGBl. Nr. 420/1986
Sprachen
Deutsch, Englisch
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die Ermächtigung zur Abgabe der in Art. IV des vorstehenden Abkommens vorgesehenen Mitteilung wurde vom Bundespräsidenten unterzeichnet und vom Bundeskanzler gegengezeichnet; der Staatsvertrag tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Oktober 1981 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und den Vereinten Nationen über den Amtssitz der Organisation der Vereinten Nationen für Industrielle Entwicklung vom 13. April 1967 (im folgenden „das UNIDO-Amtssitzabkommen“ genannt);
In Anbetracht des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den Amtssitz der Internationalen Atomenergie-Organisation vom 11. Dezember 1957 (im folgenden „das IAEO-Amtssitzabkommen“ genannt);
In der Erwägung, daß die Bundesregierung der Republik Österreich (im folgenden „die Regierung“ genannt), den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation (im folgenden „die Organisationen“ genannt), die gemeinschaftliche Benützung des Grundstückes, der Gebäude und Einrichtungen in dem Bereich (im folgenden „der gemeinsame Bereich“ genannt), der in dem Abkommen zwischen der Regierung, den Vereinten Nationen und der Internationalen Atomenergie-Organisation über den gemeinsamen Amtssitzbereich vom 28. September 1979 umschrieben wird, angeboten hat und die Organisationen dieses Angebot angenommen haben;
Sind die Republik Österreich und die Organisationen wie folgt übereingekommen:
Schlagworte
e-rk
Zuletzt aktualisiert am
08.02.2021
Gesetzesnummer
10000711
Dokumentnummer
NOR11000713
alte Dokumentnummer
N1198110331G
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