EuWO – Europawahlordnung

Alte FassungIn Kraft seit 15.3.1996

Die Europawahlordnung wurde in Artikel I des BGBl. Nr. 117/1996 kundgemacht.

EuWO § 0

Europawahlordnung

Kurztitel

Europawahlordnung

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 117/1996

Typ

BG

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

15.03.1996

Außerkrafttretensdatum

07.08.2001

Abkürzung

EuWO

Index

10/04 Wahlen

Langtitel

Bundesgesetz über die Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament (Europawahlordnung – EuWO)

StF: BGBl. Nr. 117/1996 (NR: GP XX RV 18 AB 28 S. 5 . BR: 5128 AB 5131 S. 609.)

(CELEX-Nr.: 393L0109)

Änderung

BGBl. Nr. 201/1996 (NR: GP XX RV 72 und Zu 72 AB 95 S. 16. BR: 5161, 5162, 5163, 5164 und 5165 AB 5166 S. 612.)

BGBl. I Nr. 162/1998 (NR: GP XX IA 852/A AB 1397 S. 139 . BR: AB 5784 S. 644 .)

Präambel/Promulgationsklausel

Der Nationalrat hat beschlossen:

Inhaltsverzeichnis

§ 1. Anwendungsbereich

§ 2. Ausschreibung der Wahl, Wahltag, Stichtag

§ 3. Wahlkörper, Wahlkreise, Stimmbezirke

§ 4. Wahlbehörden

§ 5. Wirkungskreis der Wahlbehörden und der Wahlleiter

§ 6. Vertrauenspersonen

§ 7. Beschlußfähigkeit, gültige Beschlüsse der Wahlbehörden

§ 8. Selbständige Durchführung von Amtshandlungen durch den Wahlleiter

§ 9. Gebührenanspruch der Mitglieder der Wahlbehörden

§ 10. Aktives Wahlrecht

§ 11. Wählerverzeichnisse

§ 12. Ort der Eintragung

§ 13. Auflegung des Wählerverzeichnisses

§ 14. Kundmachung in den Häusern

§ 15. Ausfolgung von Abschriften an die Parteien

§ 16. Einspruch

§ 17. Verständigung der zur Streichung beantragten Personen

§ 18. Entscheidung über Einsprüche

§ 19. Richtigstellung des Wählerverzeichnisses

§ 20. Berufung

§ 21. Behandlung der nach dem Europa-Wählerevidenzgesetz erhobenen Einsprüche und Berufungen

§ 22. Abschluß des Wählerverzeichnisses

§ 23. Berichte über die Zahl der Wahlberechtigten

§ 24. Teilnahme an der Wahl

§ 25. Ort der Ausübung des Wahlrechts

§ 26. Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte

§ 27. Ausstellung der Wahlkarte

§ 28. Vorgang nach Ausstellung der Wahlkarte

§ 29. Wählbarkeit

§ 30. Einbringung, erste Überprüfung und Unterstützung der Wahlvorschläge

§ 31. Inhalt der Wahlvorschläge

§ 32. Unterscheidbarkeit der Parteibezeichnungen und Kurzbezeichnungen in den Wahlvorschlägen

§ 33. Wahlvorschlag ohne zustellungsbevollmächtigten Vertreter

§ 34. Überprüfung der Wahlvorschläge

§ 35. Ergänzungs-Wahlvorschläge

§ 36. Abschluß und Veröffentlichung der Wahlvorschläge

§ 37. Zurückziehung von Wahlvorschlägen

§ 38. Rückerstattung des Kostenbeitrages

§ 39. Gemeinde als Wahlort, Verfügungen der Gemeindewahlbehörden oder des Magistrats der Stadt Wien, Wahlzeit

§ 40. Wahlsprengel

§ 41. Wahllokale

§ 42. Wahllokale außerhalb des Wahlsprengels, gemeinsame Wahllokale für mehrere Sprengel

§ 43. Wahllokale für Wahlkartenwähler

§ 44. Wahlzelle

§ 45. Verbotszonen

§ 46. Stimmabgabe durch Wahlberechtigte im Ausland

§ 47. Wahlzeugen

§ 48. Leitung der Wahl, Ordnungsgewalt des Wahlleiters

§ 49. Beginn der Wahlhandlung

§ 50. Wahlkuverts

§ 51. Betreten des Wahllokals

§ 52. Persönliche Ausübung des Wahlrechts

§ 53. Identitätsfeststellung

§ 54. Stimmabgabe

§ 55. Vermerke im Abstimmungsverzeichnis und im Wählerverzeichnis durch die Wahlbehörde

§ 56. Vorgang bei Wahlkartenwählern

§ 57. Stimmabgabe bei Zweifel über die Identität des Wählers

§ 58. Ausübung des Wahlrechts von Pfleglingen in Heil- und Pflegeanstalten

§ 59. Ausübung des Wahlrechts durch bettlägerige oder in ihrer Freiheit beschränkte Wahlkartenwähler

§ 60. Ausübung des Wahlrechts von in ihrer Freiheit beschränkten Wahlberechtigten

§ 61. Amtlicher Stimmzettel

§ 62. Gültige Ausfüllung des amtlichen Stimmzettels

§ 63. Vergabe von Vorzugsstimmen

§ 64. Mehrere Stimmzettel in einem Wahlkuvert

§ 65. Ungültige Stimmzettel

§ 66. Stimmzettelprüfung, Stimmenzählung

§ 67. Niederschrift

§ 68. Zusammenrechnung der Sprengelergebnisse außerhalb von Wien

§ 69. Besondere Maßnahmen bei außergewöhnlichen Ereignissen

§ 70. Zusammenrechnung der örtlichen Wahlergebnisse durch die Bezirkswahlbehörde

§ 71. Übermittlung der Wahlakten der Gemeindewahlbehörden, in Wien der Sprengelwahlbehörden, an die Bezirkswahlbehörde

§ 72. Feststellung des Wahlergebnisses im Stimmbezirk und Übermittlung der Wahlakten an die Landeswahlbehörde

§ 73. Ermittlung der Vorzugsstimmen

§ 74. Vorläufige Ermittlung im Landeswahlkreis, Bericht an die Bundeswahlbehörde

§ 75. Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses durch die Bundeswahlbehörde

§ 76. Ermittlungen der Landeswahlbehörde

§ 77. Ermittlung der Mandate durch die Bundeswahlbehörde

§ 78. Zuweisung der Mandate, Niederschrift, Verlautbarung

§ 79. Einsprüche gegen ziffernmäßige Ermittlungen

§ 80. Anfechtung

§ 81. Berufung, Ablehnung, Streichung

§ 82. Durchführung der Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament gleichzeitig mit anderen Wahlen

§ 83. Schriftliche Anbringen und Sofortmeldungen

§ 84. Fristen

§ 85. Wahlkosten

§ 86. Gebührenfreiheit

§ 87. Weibliche Formen der Funktionsbezeichnungen

§ 88. Verweisungen

§ 89. Bestimmungen für die erste Wahl der von Österreich zu entsendenden Abgeordneten zum Europäischen Parlament

§ 90. Vollziehung

Anlage 1: Wählerverzeichnis

Anlage 2: Wahlkarte

Anlage 3: Unterstützungserklärung

Anlage 4: Abstimmungsverzeichnis

Anlage 5: Amtlicher Stimmzettel

Anmerkung

Die Europawahlordnung wurde in Artikel I des BGBl. Nr. 117/1996 kundgemacht.

Schlagworte

Inh

Heilanstalt

Zuletzt aktualisiert am

25.10.2023

Gesetzesnummer

10001436

Dokumentnummer

NOR11001450

alte Dokumentnummer

N1199653851J

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