zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2
§ 0
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)
Kurztitel
Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 486/1987 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 6/2023
Typ
Vertrag - Korea/R
§/Artikel/Anlage
Inkrafttretensdatum
01.03.2023
Unterzeichnungsdatum
08.10.1985
Index
39/03 Doppelbesteuerung
Beachte
zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2
Langtitel
(ÜBERSETZUNG)
ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN
StF: BGBl. Nr. 486/1987 (NR: GP XVI RV 792 AB 955 S. 143 . BR: AB 3137 S. 477 .)
Änderung
BGBl. III Nr. 68/2002 (NR: GP XXI RV 698 AB 916 S. 87 . BR: AB 6552 S. 683 .)
BGBl. III Nr. 6/2023 (NR: GP XXVII RV 960 AB 1149 S. 131 . BR: AB 10779 S. 934 .)
Sonstige Textteile
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.
Ratifikationstext
Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Dezember 1987 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Republik Österreich und die Republik Korea,
von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und
in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,
Haben Folgendes vereinbart:
Schlagworte
e-rk3, DBA
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2023
Gesetzesnummer
10004516
Dokumentnummer
NOR40250711
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