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DBA – Korea – Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 01.3.2023

zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2

§ 0

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommen- und Vermögensteuern (Korea/R)

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 486/1987 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 6/2023

Typ

Vertrag - Korea/R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.03.2023

Unterzeichnungsdatum

08.10.1985

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Beachte

zum Bezugszeitraum: vgl. Art. 28 Abs. 2

Langtitel

(ÜBERSETZUNG)

ABKOMMEN ZWISCHEN DER REPUBLIK ÖSTERREICH UND DER REPUBLIK KOREA ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG UND ZUR VERHINDERUNG DER STEUERUMGEHUNG AUF DEM GEBIET DER STEUERN VOM EINKOMMEN UND VOM VERMÖGEN

StF: BGBl. Nr. 486/1987 (NR: GP XVI RV 792 AB 955 S. 143 . BR: AB 3137 S. 477 .)

Änderung

BGBl. III Nr. 68/2002 (NR: GP XXI RV 698 AB 916 S. 87 . BR: AB 6552 S. 683 .)

BGBl. III Nr. 6/2023 (NR: GP XXVII RV 960 AB 1149 S. 131 . BR: AB 10779 S. 934 .)

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluß des nachstehenden Staatsvertrages samt Protokoll wird genehmigt.

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 4. September 1987 ausgetauscht; das Abkommen tritt gemäß seinem Art. 28 Abs. 2 mit 1. Dezember 1987 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Republik Korea,

von dem Wunsch geleitet, ihre wirtschaftlichen Beziehungen weiterzuentwickeln und ihre Zusammenarbeit in Steuersachen zu vertiefen, und

in der Absicht, ein Abkommen zur Beseitigung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen abzuschließen, ohne Möglichkeiten zur Nicht oder Niedrigbesteuerung durch Steuerverkürzung oder -umgehung (unter anderem durch missbräuchliche Gestaltungen mit dem Ziel des Erhalts von in diesem Abkommen vorgesehenen Erleichterungen zum mittelbaren Nutzen von in Drittstaaten ansässigen Personen) zu schaffen,

Haben Folgendes vereinbart:

Schlagworte

e-rk3, DBA

Zuletzt aktualisiert am

31.01.2023

Gesetzesnummer

10004516

Dokumentnummer

NOR40250711

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)

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