BVergG – Bundesvergabegesetz

Alte FassungIn Kraft seit 15.7.1993

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 78 Abs. 1 und Abs. 3 bis 8 sowie § 105 gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft.

BVergG § 0

Bundesvergabegesetz

Kurztitel

Bundesvergabegesetz

Kundmachungsorgan

BGBl. Nr. 462/1993

Inkrafttretensdatum

15.07.1993

Außerkrafttretensdatum

31.12.1996

Beachte

Dieses Bundesgesetz tritt mit Ausnahme des § 78 Abs. 1 und Abs. 3

bis 8 sowie § 105 gleichzeitig mit dem EWR-Abkommen in Kraft.

Langtitel

Bundesgesetz über die Vergabe von Aufträgen (Bundesvergabegesetz -

BVergG)

(NR: GP XVIII RV 972 AB 1106 S. 125 . BR: AB 4559 S. 572 .)

(EWR/Anh. XVI: 371 L 0304, 371 L 0305, 377 L 0662, 390 L 0531,

389 L 0665)

StF: BGBl. Nr. 462/1993

Änderung

BGBl. Nr. 917/1993 (K über Idat)

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

1. Teil: Geltungsbereich

1. HAUPTSTÜCK: Sachlicher Geltungsbereich

§ 1 Allgemeines

§ 2 Schwellenwerte bei Lieferaufträgen

§ 3 Schwellenwerte bei Bauaufträgen und Baukonzessionsaufträgen

§ 4 Schwellenwerte im Bereich der Wasser-, Energie- und

Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

§ 5 Berechnung der Schwellenwerte in Schilling

2. HAUPTSTÜCK: Persönlicher Geltungsbereich, § 6

3. HAUPTSTÜCK: Ausnahmen vom Geltungsbereich, § 7

4. HAUPTSTÜCK: Erweiterung des Anwendungsbereiches, § 8

2. Teil: Allgemeine Bestimmungen

1. HAUPTSTÜCK: Begriffsbestimmungen, § 9

2. HAUPTSTÜCK: Grundsätze des Vergabeverfahrens

§ 10 Allgemeine Grundsätze

§ 11 Arten der Vergabeverfahren

§ 12 Wahl des Vergabeverfahrens

§ 13 Teilnehmer im offenen Verfahren

§ 14 Teilnehmer im nicht offenen Verfahren

§ 15 Teilnehmer im Verhandlungsverfahren

§ 16 Öffentliche Erkundung des Bewerberkreises

§ 17 Gesamt- und Teilvergabe

§ 18 Preiserstellung und Preisarten

§ 19 Sicherstellungen

§ 20 Beiziehung von Sachverständigen

§ 21 Verwertung von Ausarbeitungen

3. HAUPTSTÜCK: Die Ausschreibung

§ 22 Grundsätzliches

§ 23 Beschreibung der Leistung

§ 24 Technische Spezifikationen und andere Bestimmungen des

Leistungsvertrages

§ 25 Beistellung und Kosten der Ausschreibungsunterlagen

§ 26 Berichtigung der Bekanntmachung und der Ausschreibung

§ 27 Widerruf der Ausschreibung während der Angebotsfrist

§ 28 Zuschlagsfrist

4. HAUPTSTÜCK: Das Angebot

§ 29 Grundsätzliches

§ 30 Form, Inhalt und Einreichung der Angebote

§ 31 Vergütung für die Ausarbeitung der Angebote

5. HAUPTSTÜCK: Das Zuschlagsverfahren

§ 32 Entgegennahme und Verwahrung der Angebote

§ 33 Öffnung der Angebote

6. HAUPTSTÜCK: Prüfung der Angebote

§ 34 Grundsätzliches

§ 35 Vorgehen bei Mangelhaftigkeit der Angebote

§ 36 Vertiefte Angebotsprüfung

§ 37 Niederschrift über die Prüfung

§ 38 Verhandlungen mit den Bietern

§ 39 Ausscheiden von Angeboten

§ 40 Wahl des Angebotes für den Zuschlag; Bestbieterprinzip

§ 41 Zuschlag und Leistungsvertrag

§ 42 Widerruf der Ausschreibung nach Ablauf der Angebotsfrist

§ 43 Abschluß des Vergabeverfahrens

3. Teil: Besondere Bestimmungen

1. HAUPTSTÜCK: Gemeinsame Bestimmungen über die Vergabe von Liefer-,

Bau- und Baukonzessionsaufträgen

1. Abschnitt: Eignungskriterien

§ 44 Ausschließung vom Vergabeverfahren

§ 45 Nachweis der Eignung

2. Abschnitt: Bekanntmachungen, § 46

3. Abschnitt: Fristen

§ 47 Grundsätzliches

§ 48 Beschleunigtes Verfahren

§ 49 Berechnung der Fristen

4. Abschnitt: Zusätzliche Ausschreibungserfordernisse

§ 50 Technische Spezifikationen

2. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von

Lieferaufträgen

§ 51 Geltungsbereich

§ 52 Wahl des Vergabeverfahrens

§ 53 Ideenwettbewerb und Alternativangebote

§ 54 Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 55 Vorinformation

§ 56 Bekanntmachung vergebener Aufträge

3. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen über die Vergabe von Bau-

und Baukonzessionsaufträgen

1. Abschnitt: Bauaufträge

§ 57 Wahl des Vergabeverfahrens

§ 58 Nicht offenes und Verhandlungsverfahren

§ 59 Zusätzliche Zuschlagskriterien

§ 60 Vorinformation

§ 61 Beschleunigtes Verfahren

§ 62 Bekanntmachung vergebener Aufträge

2. Abschnitt: Baukonzessionsaufträge

§ 63 Auftragsweitervergabe an Dritte

§ 64 Besondere Bestimmungen des Baukonzessionsvertrages, verbundene

Unternehmen

§ 65 Fristen

§ 66 Besondere Bekanntmachungsvorschriften

4. HAUPTSTÜCK: Besondere Bestimmungen für Auftraggeber im Bereich der

Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im

Telekommunikationssektor

§ 67 Geltungsbereich

§ 68 Ausnahmen vom Geltungsbereich

§ 69 Besondere Bekanntmachungsvorschriften

§ 70 Besondere Bestimmungen betreffend die Wahl des

Vergabeverfahrens

§ 71 Aufruf zum Wettbewerb

§ 72 Besondere Bestimmungen über die Teilnahme

§ 73 Besondere Bestimmungen über die Ausschreibungsunterlagen

§ 74 Prüfsystem

§ 75 Auswahl des Bewerberkreises

§ 76 Auftragsvergabe

§ 77 Besondere Pflichten des Auftraggebers

4. Teil: Rechtsschutz

1. HAUPTSTÜCK: Bundes-Vergabekontrollkommission und Bundesvergabeamt

1. Abschnitt: Gemeinsame Bestimmungen

§ 78 Einrichtung und Bestellung der Mitglieder

§ 79 Abberufung der Mitglieder

§ 80 Rechtsstellung der Mitglieder

§ 81 Innere Einrichtung

§ 82 Befangene und ausgeschlossene Mitglieder

§ 83 Beschlußfassung und Geschäftsordnung

§ 84 Auskunftspflicht

§ 85 Geschäftsführung

§ 86 Kosten

2. Abschnitt: Bundes-Vergabekontrollkommission

§ 87 Zuständigkeit

§ 88 Schlichtung

§ 89 Gutachten

§ 90 Bekanntmachung von Empfehlungen und Gutachten

3. Abschnitt: Bundesvergabeamt

§ 91 Zuständigkeit

2. HAUPTSTÜCK: Nachprüfungsverfahren

§ 92 Einleitung des Nachprüfungsverfahrens

§ 93 Einstweilige Verfügungen

§ 94 Nichtigerklärung der Entscheidung des Auftraggebers

§ 95 Entscheidungsfristen und Mutwillensstrafen im

Nachprüfungsverfahren

3. HAUPTSTÜCK: Kontrolle durch die EFTA-Überwachungsbehörde

§ 96 Korrekturmechanismus

§ 97 Strafbestimmung

4. HAUPTSTÜCK: Zivilrechtliche Bestimmungen

§ 98 Schadenersatzpflichten des Auftraggebers

§ 99 Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, von Mitbewerbern oder

Mitbietern

§ 100 Rücktrittsrecht des Auftraggebers

§ 101 Verhältnis zu sonstigen Rechtsvorschriften

§ 102 Zuständigkeit und Verfahren

5. Teil: Schluß- und Übergangsbestimmungen

§ 103 Inkrafttreten

§ 104 Übergangsvorschrift

§ 105 Erlassung und Inkrafttreten von Verordnungen

§ 106 Außerkrafttreten einer Verordnung

§ 107 Verhältnis zum Staatsdruckereigesetz

§ 108 Vollziehung

ANHANG I: Bezeichnung der Tätigkeiten entsprechend der Allgemeinen Systematik der Wirtschaftszweige gemäß § 1 Abs. 2 Z 1

ANHANG II: Bauaufträge nach § 1 Abs. 3

ANHANG III: Liste der Berufsregister gemäß § 44 Abs. 2

ANHANG IV: Muster für die Bekanntmachung von Lieferaufträgen gemäß §§ 52, 55 und 56

A. Offene Verfahren

B. Nicht offene Verfahren

C. Verhandlungsverfahren

D. Verfahren zur Vorinformation

E. Vergebene Aufträge

ANHANG V: Muster für die Bekanntmachung von Bauaufträgen gemäß §§ 57, 58, 60 und 62

A. Vorinformationsverfahren

B. Offene Verfahren

C. Nicht offene Verfahren

D. Verhandlungsverfahren

E. Vergebene Aufträge

ANHANG VI: Muster für die Bekanntmachung von Baukonzessionsaufträgen gemäß § 66

ANHANG VII: Muster für die Bekanntmachung bei Bauaufträgen, die vom Konzessionär vergeben werden gemäß § 66

ANHANG VIII: Muster für die Bekanntmachung gemäß § 71 Abs. 1 Z 1

A. Bekanntmachung bei offenen Verfahren

B. Bekanntmachung bei nicht offenen Verfahren

C. Bekanntmachung bei Verhandlungsverfahren

ANHANG IX: Muster für die Bekanntmachung über die Anwendung eines Prüfsystems gemäß § 74 Abs. 9

ANHANG X: Muster für die regelmäßige Bekanntmachung gemäß § 69 Abs. 2

A. Bei Lieferaufträgen

B. Bei Bauaufträgen

ANHANG XI: Muster für die Bekanntmachung über vergebene Aufträge gemäß § 76 Abs. 5

I. Angaben für die Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften

II. Nicht für die Veröffentlichung bestimmte Angaben

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