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Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT
Kurztitel
Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder der EUMETSAT
Kundmachungsorgan
Inkrafttretensdatum
01.02.2012
Langtitel
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten über die Befreiung von der staatlichen Einkommensteuer für ehemalige Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten
Ratifikationstext
Das Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates gemäß § 1 Abs. 5 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 1977 über die Einräumung von Privilegien und Immunitäten an internationale Organisationen, BGBl. Nr. 677 idgF, wurde hergestellt.
Die Mitteilungen gemäß Art. 2 des Abkommens wurden am 8. Juli 2011 bzw. 9. Jänner 2012 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß seinem Art. 2 mit 1. Februar 2012 in Kraft.
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Europäische Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten,
IN DEM WUNSCHE, die Rechtsstellung ehemaliger Mitglieder des Personals der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten, die im Hoheitsgebiet der Republik Österreich ansässig sind, gegenüber der staatlichen Einkommensteuer zu regeln,
UNGEACHTET der sich aus Artikel 10 Absatz g des Protokolls über die Vorrechte und Immunitäten der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten1 ergebenden Rechtslage im Verhältnis zwischen der Republik Österreich und der Europäischen Organisation für die Nutzung von Meteorologischen Satelliten,
HABEN FOLGENDES VEREINBART:
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1 Kundgemacht in BGBl. Nr. 304/1994 zuletzt geändert durch BGBl. III Nr. 155/2005.
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