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Artikel X Entwicklungshilfe - Ausbildungsstätte für Bergleute (Steiger) (Bolivien)

Aktuelle FassungIn Kraft seit 11.1.1976

Artikel X

Die Vertragschließenden Teile werden sich gegenseitig über die Durchführung der im Rahmen dieses Abkommens übernommenen Verpflichtungen unterrichten.

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