ARTIKEL VII
Die Bestimmungen dieses Abkommens bleiben hinsichtlich der Verträge in Kraft, die nach seinen Bestimmungen abgeschlossen werden, auch wenn das Abkommen selbst aufgehoben ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
ARTIKEL VII
Die Bestimmungen dieses Abkommens bleiben hinsichtlich der Verträge in Kraft, die nach seinen Bestimmungen abgeschlossen werden, auch wenn das Abkommen selbst aufgehoben ist.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)