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ARTIKEL III Übereinkommen über die politischen Rechte der Frau

Aktuelle FassungIn Kraft seit 17.7.1969

ARTIKEL III

Frauen haben unter Gleichberechtigung mit den Männern und ohne jede Diskriminierung das Recht, alle öffentlichen Ämter zu bekleiden und alle auf Grund der innerstaatlichen Gesetzgebung geschaffenen öffentlichen Funktionen auszuüben.

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